Überschaubare Entlastungen Bundestag beschließt Steuersenkung

Berlin · Der Bundestag entlastet mit einem Gesetzespaket die Steuerzahler. Die Euphorie der Steuerzahler dürfte sich angesichts der geringen Beträge, um die es geht, in Grenzen halten. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

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Wieviel Netto bleibt vom Brutto?

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Foto: dpa, dan pzi htf jai

Vieles ist verfassungsrechtlich geboten. Doch Union und SPD wollen auch die "kalte Progression" und damit heimliche Steuererhöhungen für den Fiskus stoppen. Das kostet den Staat Geld. Zustimmen müssen aber auch noch die Länder.

Arbeitnehmer und Familien können sich auf geringfüge Steuerentlastungen in diesem und im nächsten Jahr einstellen. Ein entsprechendes Gesetzespaket will der Bundestag an diesem Donnerstagvormittag in Berlin beschließen. Es sieht eine Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes sowie des Kinderzuschlags vor. Zudem werden "heimliche Steuererhöhungen" im Zuge der sogenannten kalten Progression eingedämmt. Stärker entlastet werden sollen auch Alleinerziehende. Zustimmen müssen aber noch die Länder.

Die Union erwartet Zustimmung auch vom Bundesrat. Die Koalition setze ein ganz klares Signal, sagte Unions-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Der Abbau der kalten Progression werde angegangen, schleichende Steuererhöhungen würden gestoppt. "Es ist schön, dass wir im zweiten Anlauf die SPD an unserer Seite haben. Nun gibt es auch für den Bundesrat keine Ausreden mehr."

Zusammen mit den anderen Maßnahmen wie der Erhöhung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes würden die Bürger 2015 und 2016 um insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro entlastet, sagte Brinkhaus. Zuletzt hatten Länder eine Kompensation der Einnahmeausfälle durch den Bund gefordert.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr von 8354 auf 8472 Euro. 2016 wird er auf 8652 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag wird 2015 von 4368 auf 4512 Euro erhöht, 2016 dann auf 4608 Euro im Jahr. Auch das monatlich gezahlte Kindergeld wird rückwirkend ab Januar um 4 Euro und ab 2016 nochmals um weitere 2 Euro je Kind angehoben.

Die eigentlich schon für 2014 verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Kinderfreibetrages hat die schwarz-rote Koalition allerdings ausgeklammert. Die Bundesregierung macht sich damit rechtlich angreifbar.

Die Grünen wollen in einer namentlichen Abstimmung beantragen, dass die Koalition Kinderfreibetrag und Kindergeld auch für 2014 rückwirkend erhöht. Lisa Paus von den Grünen kritisierte: "Die Koalition feiert sich für ihr Familienpaket - dabei setzt sie dabei noch nicht mal das Verfassungsnotwendige um."

Angehoben wird im kommenden Jahr zudem der Kinderzuschlag für Geringverdiener - und zwar um 20 auf 160 Euro. Erstmals seit 2004 steigt rückwirkend ab Januar 2015 auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 auf dann 1908 Euro. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.

Zudem sollen Arbeitnehmer von Anfang kommenden Jahres an - neben höheren Freibeträgen, mehr Kindergeld sowie Kinderzuschlag - zusätzlich geringfügig entlastet werden. Durch leichte Änderungen beim Einkommensteuer-Tarif soll ab 1. Januar 2016 die "Kalte Progression" im Steuersystem eingedämmt werden.

Der Effekt dieser "heimlichen Steuererhöhung" entsteht, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft des Arbeitnehmers nicht steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt er dann überproportional mehr Steuern. Die Korrektur wird sich im Geldbeutel der Steuerzahler aber kaum bemerkbar machen. Die Bürger behalten einige Euro mehr im Monat - je nach Einkommenshöhe eher einstellige Beträge. Den Staat kostet es jährlich 1,5 Milliarden Euro.

(dpa)
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