Kreditaufnahme begrenzt Kabinett bringt Schuldenbremse auf den Weg

Berlin (RPO). Das Bundeskabinett hat die Schuldenbremse auf den Wegins Grundgesetz gebracht. Die Ministerrunde billigte am Mittwochdie zweite Föderalismusreform, die in zweijähriger Arbeit von einerBund-Länder-Kommission erarbeitet wurde.

Die Neuregelungen soll die sich immer schneller drehendeSchuldenspirale durchbrechen und mehr Generationengerechtigkeit inder Finanzpolitik gewährleisten. Der Bund muss seine Neuschuldenbis 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts begrenzen. DieLänder dürfen ab 2020 überhaupt keine neuen Kredite mehr aufnehmen.

Im Gegenzug sollen die ärmeren Länder Bremen, Saarland, Berlin,Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt Konsolidierungshilfenerhalten. Ein von Bund und Ländern gespeister Fonds wird neun Jahrelang jedes Jahr mindestens 800 Millionen Euro auszahlen, alsoinsgesamt 7,2 Milliarden Euro.

In "Notsituationen" wie Naturkatastrophen oder der aktuellenRezession sollen Bund und Länder aber entgegen der Schuldenregelmehr Kredite aufnehmen können. Die Staatsverschuldung Deutschlandsbeträgt zurzeit mehr als 1.500 Milliarden Euro. Davon schultertzwei Drittel der Bund.

Die Gesetzentwürfe sollen noch in diesem Monat erstmals imParlament beraten und möglichst noch vor der Sommerpauseverabschiedet werden.

Die geplanten Schuldenregeln im Grundgesetz sollen strengüberwacht werden. Ein neuer Stabilitätsrat soll alle Haushalte vonBund und Ländern kontinuierlich darauf prüfen, dass sie ab 2011 denKonsolidierungskurs einhalten. "Wird der Konsolidierungspfad nichteingehalten, gehen die Hilfen für das betreffende Landgrundsätzlich verloren", erklärten Struck und Oettinger. DemStabilitätsrat gehören die Finanzminister von Bund und Ländernsowie der Bundeswirtschaftsminister an.

(AP)
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