Auswertung von Melderegistern Kabinett beschließt Volkszählung für 2010

Berlin (rpo). Erstmals seit 1987 will die Bunderepublik wieder zählen, wieviele Menschen in Deutschland leben. Zwischen 2010 und 2011 beteiligt sich Deutschland an einer EU-weiten Volkszählung. Im Gegensatz zu dem umstrittenen Zensus vor fast 20 Jahren sollen nun in erster Linie Daten aus Melderegistern und der Bundesagentur für Arbeit verwendet werden.

Ergänzt werden soll dies durch eine postalische Befragung der Haus- und Wohnungseigentümer. Gegen dieses Verfahren sei aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nichts einzuwenden, erklärte der Bundes-Datenschutz-Beauftragte Peter Schaar. Er werde jedoch strikt auf Einhaltung des Volkszählungsurteils von 1983 achten. Damals hatte Gegner der Volkszählung vor dem Bundesverfassungsgericht Beschränkungen erstritten. Schaar betonte, es müsse gewährleistet sein, dass nur die Daten erhoben und verwendet würden, die "erforderlich und gesetzlich erlaubt" seien. Es gelte eine strenge statistische Zweckbindung.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble begründete den Rückgriff auf die Register damit, dass dies kostengünstiger und für die Bürger weniger belastend sei als eine traditionelle Volkszählung. Der registergestützte Zensus kostet laut Innenministerium rund 450 Millionen Euro, eine traditionelle Volkszählung käme auf 1,4 Milliarden.

Die fast 20 Jahre alten Daten aus der Volkszählung von 1987 im alten Bundesgebiet seien zuletzt immer unzuverlässiger geworden, hieß es weiter. Für Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung seien genauere Zahlen erforderlich.

Die Linksfraktion ließ diese Begründung allerdings nicht gelten. "Nach kurzer Zeit sind die Daten einer Volkszählung nicht mehr aktuell", kritisierte Innenpolitikerin Ulla Jelpke. "Eine halbe Milliarde Euro für Daten, die schnell wieder veraltet sind, ist herausgeschmissenes Geld." Auch sei diese Volkszählung nicht weniger problematisch als die letzte.

Nach Angaben des Innenministeriums soll bis Ende des ersten Quartals 2007 ein Gesetzentwurf vorliegen, der die Grundlage für die Vorbereitung des Zensus schafft. Das eigentliche Zensusgesetz soll Ende 2008 verabschiedet werden. Zur nächsten europaweiten Zensusrunde seien alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, hieß es.

(ap)
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