Fehlende Pflegefachkräfte Kabinett beschließt bundesweit einheitliche Ausbildung für Pflegeassistenten

Berlin · Um den Einstieg in den Pflegeberuf zu erleichten, will die Bundesregierung die Ausbildung von Pflegeassistenten mit einem neuen Gesetz erstmals bundeseinheitlich regeln. Was geplant ist.

Bundesfamilienmisterin Lisa Paus und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Pressekonferenz zu den Gesetzesplänen.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Wer sich in Deutschland für eine Ausbildung zum Pflegeassistenten entscheidet, hat es dabei bislang mit einer Menge bürokratischer Hürden zu tun. Denn die Richtlinien für die Ausbildung sind bisher auf Länder-Ebene geregelt: Dauer, Inhalte, Anspruch und Vergütung der Ausbildung unterscheiden sich je nach Bundesland, die Qualifikationen sind damit nicht vergleichbar. Zugleich erschweren die unterschiedlichen Anforderungsprofile auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte. Das Bundeskabinett hat deshalb einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) auf den Weg gebracht, der den Rahmen der Ausbildung zur Pflegefachassistenz bundeseinheitlich regelt. In Kraft treten soll die neue Regelung zum 1. Januar 2027, nötig ist die Zustimmung des Bundesrats.

„Wir sorgen dafür, dass Pflege für viele verschiedene Menschen zu einen attraktiven Berufsfeld wird und wir ordnen das derzeitige Ausbildungssystem neu“, erklärte Bundesfamilienministerin Paus bei der Vorstellung des Vorhabens am Mittwoch in Berlin. Dies sei ein großer Verhandlungserfolg im Einklang mit den 16 Bundesländern. „Wir haben bisher einen Dschungel an 27 verschiedenen Ausbildungen in 16 Bundesländern. Diese 27 Ausbildungen vereinheitlichen wir zu einer“, sagte die Ministerin.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ausbildung zur Pflegeassistenz künftig 18 Monate in Vollzeit dauern soll, in Teilzeit kann sie in 36 Monaten absolviert werden. Wer bereits Berufserfahrung in der Pflege hat, kann die Ausbildungsdauer auf zwölf Monate oder weniger verkürzen. Voraussetzung soll grundsätzlich ein Hauptschulabschluss sein, allerdings sollen auch Personen ohne Schulabschluss die Ausbildung beginnen können, sofern sie eine positive Prognose der Pflegeschule bekommen.

Auszubildende sollen künftig außerdem Anspruch auf eine „angemessene Ausbildungsvergütung“ haben. Bisher erhalten nach Regierungsangaben nur rund die Hälfte der Pflegeassistenz-Azubis eine Vergütung. Vorgesehen im Rahmen der Ausbildung sind Pflichteinsätze in der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie in der stationären Akutpflege. Wer sich nach Abschluss der Ausbildung zur Pflegefachperson weiterqualifizieren möchte, profitiert dabei von einer verkürzten Dauer.

Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung den Beruf des Pflegeassistenten attraktiver machen, um mehr Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. „Der Pflege fehlt flächendeckend das Personal“, betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Zudem steige die Zahl der Pflegebedürftigen derzeit stark an: „Wir rechnen in den nächsten zehn Jahren mit einem Zuwachs von bis zu 50 Prozent“, so der Minister.

Der damit verbundene Personalbedarf in der Pflege lässt sich nach Angaben der Regierung jedoch nicht allein durch mehr Pflegefachkräfte sicherstellen. Vielmehr bedürfe es eines „Personalmixes“: „Wir wollen die Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenzpersonen zukünftig aufeinander abstimmen“, sagte Familienministerin Paus. Letztere sollen künftig auch ausgewählte Aufgaben von Pflegefachkräften übernehmen, insbesondere im Bereich der medizinischen Behandlungspflege und dadurch die Pflegefachkräfte entlasten.