Berlin Kabinett berät über Bahn und Kinderbetreuung

Berlin (RPO). Das Bundeskabinett kommt heute vormittag zusammen, um unter anderem über die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn zu beraten. Auch der Ausbau der Kinderbetreuung steht auf der Tagesordnung.

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Foto: ddp

Die von Union und SPD verabredeten Eckpunkte zur Bahnprivatisierung sehen vor, zunächst maximal 24,9 Prozent des Personen- und Güterverkehrs an Private zu verkaufen. Schienennetz und Bahnhöfe sollen indes auf Dauer zu 100 Prozent in Bundesbesitz bleiben.

Das Reformmodell soll am 6. Mai von den Koalitionsfraktionen beschlossen werden, damit das Parlament noch vor der Sommerpause einen Beschluss fassen kann. Bahnchef Hartmut Mehdorn setzt auf einen Börsengang noch im Herbst und hat versichert, dass es deshalb weder Streckenstilllegungen noch Arbeitsplatzabbau geben werde. Dennoch regt sich Widerstand der Länder, die um ihre Interessen fürchten.

Zudem setzt die Ministerrunde den letzten zentralen Baustein für den Ausbau der Kinderbetreuung: Der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes regelt die geplante Verdreifachung der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auf 750.000 bis zum Jahr 2013.

Dann stünde für 35 Prozent der Kinder in diesem Alter ein Platz in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter zur Verfügung, was der erwarteten Nachfrage und europäischem Standard entspricht.

Verbunden damit wird ein Rechtsanspruch auf einen Platz. Auf Drängen der Union soll 2013 auch das lange umstrittene Betreuungsgeld für Eltern eingeführt werden, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Die Förderung für den Ausbau sollen auch private Betreuungseinrichtungen beanspruchen können, wenn sie die Vorgaben erfüllen.

Der Bund steuert zu dem mit Ländern und Kommunen vereinbarten Ausbau vier Milliarden Euro bei. 2,15 Milliarden Euro für Investitionskosten stehen bereits in einem Sondervermögen bereit.

In dem neuen Gesetz geregelt wird noch die Bereitstellung von 1,85 Milliarden Euro für Betriebskosten bis 2013. Danach schießt der Bund jährlich 770 Millionen Euro zu. Das Gesetz muss bis Ende dieses Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossen und verkündet sein, da sonst die Investitionsförderung verfällt.

(ap)
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