Wohnungsmarkt Besteller-Prinzip soll auch bei Immobilienkauf gelten

Berlin · Bei Mietobjekten gilt es schon, nun will Justizministerin Barley auch beim Immobilienkauf denjenigen den Makler bezahlen lassen, der den Auftrag erteilt. Der Immobilienverband befürchtet dadurch höhere Kaufpreise.

 Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD)

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD)

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die Maklergebühr beim Immobilienkauf soll künftig der Auftraggeber zahlen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte unserer Redaktion: „Ich werde dafür sorgen, dass dieses Besteller-Prinzip für den Immobilienverkauf rasch eingeführt wird." Ein genaues Datum nannte sie nicht.

Das Besteller-Prinzip gilt bereits bei der Vermittlung von Mietobjekten. Beim Wohngipfel von Bund, Ländern und Kommunen war im September ein Maßnahmenbündel für eine bessere Wohnraumversorgung vereinbart worden, darunter als Aufgabe der Bundesregierung „die Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten“.

Barley sagte: „Maklergebühren lassen die Kosten beim Wohnungs- oder Hauskauf explodieren.“ Durch das Besteller-Prinzip würden die Käufer spürbar entlastet. „Denn meistens wird der Makler für den Verkäufer tätig, nicht für den Käufer.“ Maklergebühren stünden gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung. „Auch deshalb muss beim Immobilienkauf gelten, was im übrigen Recht längst ein allgemein gültiger Grundsatz ist: Wer bestellt, der zahlt auch“, sagte Barley.

Der Immobilienverband IVD sieht dadurch keine Entlastung für die Käufer, weil der Verkäufer die Provision dann auf den Kaufpreis aufschlage. Dadurch würde sich außerdem die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer beim Kauf einer Immobilie erhöhen.

Bezahlbarer Wohnraum ist auch das Hauptthema der Bauminister der Länder und des Bundes an diesem Donnerstag und Freitag in Kiel. SPD-Bundestagsfraktionsvize Sören Bartol sagte: „Das Gesetz zum Mieterschutz war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt müssen wir aber die Beschlüsse des Wohngipfels zügig mit den Ländern umsetzen. Von der Bauministerkonferenz morgen erwarte ich ein Signal der Länder, dass sie für eine konstruktive Zusammenarbeit bereitstehen. Denn wichtige Maßnahmen wie die Kontrolle von Brachflächen, die Verbesserung des Erbbaurechts und Umsetzung von Baugeboten sind nur dann effektiv, wenn alle an einem Strang ziehen.“

(jd/kd)
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