Zentrales Vorsorgeregister Justizminister wollen Patientenverfügungen digital zugänglich machen

Schwangau · Über das Zentrale Vorsorgeregister sollen Ärzte und Gerichte die Dokumente schnell abrufen können. Das habe Vorteile für alle Seiten, hieß es beim Frühjahrstreffen der Justizminister in Schwangau.

 Patientenverfügungen sollen bald auch digital zugänglich werden.

Patientenverfügungen sollen bald auch digital zugänglich werden.

Foto: dpa-tmn/Andreas Gebert

Die Justizminister der Länder wollen Vorsorgedokumente wie Patientenverfügungen für Ärzte und Gerichte digital zugänglich machen. Das hätten die Ministerinnen und Minister bei ihrem Frühjahrstreffen in Schwangau im Allgäu beschlossen, sagte der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Es gehe darum, dass der Wille eines Patienten den behandelnden Arzt so schnell wie möglich erreicht. Voraussetzung sei das Einverständnis der Person, die die Dokumente ausgestellt hat.

Mit Patientenverfügungen können Menschen festlegen, welchen medizinischen Behandlungen sie zustimmen, wenn sie ihren Willen nicht mehr äußern können.

Bei dem von Bayern und Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Verfahren zur Digitalisierung profitierten alle Beteiligten, sagte Eisenreich. Wenn die Dokumente über das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) zugänglich seien, stärke dies das Selbstbestimmungsrecht der Patienten, erleichtere Angehörigen Entscheidungen und gebe Ärzten mehr Rechtssicherheit. Betroffene könnten die Dokumente leicht ändern, vor Manipulationen durch Dritte seien sie aber geschützt.

(jma/dpa)
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