Kommentar Justiz gegen Christian Wulff

Berlin · Nun hat es Bundespräsident Christian Wulff amtlich. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Aufhebung seiner Immunität – ein ungeheuerlicher Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung. Aber nun hat der Bundespräsident einen Gegner, dem er nicht mehr durch geschickte Manöver und Erklärungen ausweichen kann.

Nun hat es Bundespräsident Christian Wulff amtlich. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Aufhebung seiner Immunität — ein ungeheuerlicher Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung. Aber nun hat der Bundespräsident einen Gegner, dem er nicht mehr durch geschickte Manöver und Erklärungen ausweichen kann.

Aus den Akten, die bei Wulffs Sprecher beschlagnahmt wurden, lässt sich offenbar auch ein Anfangsverdacht gegen den Bundespräsidenten selbst herauslesen.

Mit dem Antrag auf Immunitätsaufhebung erreicht die Affäre Wulff eine neue Qualität. In solchen Fällen ist es üblich, dass Politiker ihr Amt ruhen lassen oder zurücktreten, um sich ganz auf ihre Verteidigung zu konzentrieren. Wie Wulff entscheidet, wird nicht zuletzt vom Votum des Bundestags abhängen. Wenn der die Immunität aufhebt, wird es sehr eng für den Bundespräsidenten.

Wulff ist im politischen Kampf groß geworden. Die Vorwürfe der Medien hat er bislang pariert, wenn auch zuletzt die Durchschlagskraft nachließ. Vor allem, seit es um die vom Filmunternehmer David Groenewold bezahlten Hotelrechnungen für Wulff geht. Denn dieser Geschäftsmann hat eine millionenschwere Bürgschaft des Landes Niedersachsen erhalten. Und dessen Ministerpräsident war Wulff.

(csi)
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