Ungenaue Hochrechnungen Juristen: Volkszählung war gesetzwidrig

Düsseldorf · Die Methodik der Volkszählung von 2011 gilt als schwer nachvollziehbar - und die Erhebung war in mehr als der Hälfte der Städte möglicherweise ungenauer, als erlaubt. Betroffene Kommunen können klagen.

Die Ergebnisse der Volkszählung (Zensus), die 2011 bundesweit durchgeführt wurde, sind möglicherweise wesentlich ungenauer als erlaubt. Wie "Spiegel online" berichtet, halten Juristen deswegen den Zensus für möglicherweise verfassungswidrig. Für 62 Prozent der Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern bleibe der Zensus hinter den gesetzlichen Qualitätsvorgaben zurück. In diesen Gemeinden sei die Einwohnerzahl lediglich durch eine Hochrechnung ermittelt worden, die auf einer Stichprobe basierte.

In Düsseldorf wurden nach Angaben des Statistischen Landesamtes lediglich drei Prozent der Haushalte befragt. Durch einen Abgleich mit dem kommunalen Einwohnerregister sei die Einwohnerzahl ermittelt worden, sagte eine Sprecherin. Das funktioniere ähnlich wie bei Hochrechnungen an Wahltagen.

Der Zensus hat bundesweit rund 700 Millionen Euro gekostet. Bei den Ende Mai vorgestellten Ergebnissen zeigte sich, dass Deutschland zum Stichtag 9. Mai 2011 80,2 Millionen Einwohner hatte — 1,5 Millionen weniger als bis dahin angenommen. In NRW waren es fast 300.000 weniger. In Aachen betrug der "Schwund" mehr als acht Prozent. Die betroffenen Städte bekommen künftig weniger Geld vom Land.

Sie können die Zensuszahlen aber auch anfechten. Beim Landesamt in Düsseldorf haben bislang 100 Kommunen — also jede vierte in NRW — "Rückfragen" wegen des Zensus gestellt. Dessen Methodik gilt als schwer nachvollziehbar. Den Kommunen steht der Klageweg offen.

(RP)
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