Bundesverfassungsgericht Wanka verteidigt AfD-Schelte

Karlsruhe · Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hatte in einer Pressemitteilung während der Flüchtlingskrise eine "Rote Karte für die AfD" gefordert – am Mittwoch musste sie sich dafür vor dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen.

 Johanna Wanka wartet am 24. Mai 2017 in Karlsruhe.

Johanna Wanka wartet am 24. Mai 2017 in Karlsruhe.

Foto: dpa, ude fdt

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hatte in einer Pressemitteilung während der Flüchtlingskrise eine "Rote Karte für die AfD" gefordert — am Mittwoch musste sie sich dafür vor dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen.

Anlass der Mitteilung aus dem November 2015 war ein Demonstrationsaufruf der AfD mit der Parole "Rote Karte für Merkel!" Das sei nicht nur ein Angriff auf die Kanzlerin gewesen, sondern auf die gesamte Bundesregierung, sagte die CDU-Ministerin in der zweieinhalbstündigen Verhandlung in Karlsruhe.

"Und da habe ich mich auch persönlich empört und habe darauf reagiert." Das müsse ihrer Ansicht nach auch als Regierungsmitglied möglich sein und nicht nur als Privatperson.

Die AfD klagt gegen Wanka, weil sie die Mitteilung über ihr Ministerium verbreiten ließ. Eine Ministerin dürfe ihre Funktion nicht nutzen, um die Reichweite ihrer Botschaft zu erhöhen und ihr mehr Autorität zu verleihen, sagte der Prozessbevollmächtigte der Partei, Marc Vallendar. Wanka habe zum Boykott der Demo aufgerufen.

Tatsächlich dürfen Regierungsmitglieder ihre Ressourcen und die Autorität ihres Amtes nach bisheriger Karlsruher Rechtsprechung nicht für den politischen Meinungskampf nutzen. Die Frage ist nun, ob es womöglich ein "Recht auf Gegenschlag" gibt und wo dessen Grenzen wären.

Wanka hatte der AfD auch vorgeworfen, Rechtsextremisten "unerträgliche Unterstützung" zu leisten - damit könnte sie übers Ziel hinausgeschossen sein. Die Richter fragten sehr kritisch nach. Sein Urteil dürfte der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in einigen Wochen bis Monaten verkünden. (Az. 2 BvE 1/16)

(isw/dpa)
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