Reaktion auf fehlerhafte Abrechnungen Spahn will Überprüfung von Krankenhäusern reformieren

Berlin · Wegen des Streits von Krankenkassen und Kliniken über fehlerhafte Abrechnungen will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Überprüfungen offenbar neu regeln. Medizinische Dienste sollen stärker von den Kassen getrennt werden.

 Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Ein der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorliegender Gesetzentwurf sieht vor, den für die Überprüfung zuständigen Medizinischen Dienst (MDK) stärker von den Kassen zu trennen. Außerdem sollen Krankenhäuser seltener, dafür aber gezielter überprüft werden als bisher.

Krankenhäuser, die ordentlich abrechnen, sollen Spahns Plänen zufolge mit niedrigem Prüfaufwand belohnt werden: Künftig soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt. Eine schlechte Abrechnungsqualität soll negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus haben.

Hintergrund ist eine rasant steigende Zahl von Abrechnungsprüfungen, die bei den Kliniken Zeit und Personal binden. Zwischen 2014 und 2018 ist die Zahl der Abrechnungsprüfungen von rund 1,9 Millionen auf 2,6 Millionen gestiegen. Auf der anderen Seite hat der GKV-Spitzenverband bemängelt, dass gut die Hälfte der geprüften Krankenhausrechnungen fehlerhaft sei.

Damit reagiert Spahn auch auf Kritik des Bundesrechnungshofs. Dieser hatte im vergangenen Jahr moniert, dass die Kassen mit den Krankenhäusern an Stelle der gesetzlich vorgesehenen Abrechnungsprüfungen pauschale Abschläge auf die Rechnungen vereinbart haben.

"Wir entlasten die Krankenhäuser von überflüssiger Bürokratie", sagte Spahn dem Düsseldorfer "Handelsblatt" vom Freitag. Die Abrechnungen der Kliniken sollten künftig gezielter überprüft werden. "Das ist auch im Sinne der Patienten", sagte der Minister. "Weniger, aber gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung."

Um Vorwürfen entgegenzutreten, der Medizinische Dienst arbeite ausschließlich im Interesse der Krankenkassen, sieht Spahns Entwurf vor, diesen in eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts umzuformen. Er soll dann die Bezeichnung "MD" tragen.

Die Besetzung der Verwaltungsräte der MD wird neu geregelt. Künftig werden auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein.

Der Medizinische Dienst brauche die organisatorische Unabhängigkeit von den Krankenkassen, um glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, fügte Spahn hinzu. Die Patienten hätten ein Recht auf transparente und effektive Prüfstrukturen. "Sie müssen sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral agiert."

(mro/AFP)
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