SPD-Kritik „empörend“ Spahn weist Vorwürfe zu angeblich minderwertigen Masken zurück

Berlin · Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Meldungen zu angeblich minderwertigen Corona-Masken dementiert. Nach dem mutmaßlichen Betrug in Schnellteststellen sollen die Betreiber künftig zudem weniger abrechnen können.

 Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Archivfoto).

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Archivfoto).

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Die Schutzmasken, um die es in der aktuellen Diskussion gehe, seien intensiv geprüft und hätten alle nötigen Eigenschaften, sagte Spahn am Sonntag in Berlin laut einer Mitteilung. SPD und Opposition hatten mit heftiger Kritik auf einen Bericht reagiert, nach dem Spahns Ministerium bestimmte Masken vorübergehend für Obdachlose und Menschen mit Behinderung vorsehen wollte. Diese Masken seien nur wenig geprüft gewesen.

Spahn erwiderte: „Dass einige nun bewusst Obdachlose und Menschen mit Behinderung verunsichern, um Stimmung zu machen, sagt mehr über den Zustand der SPD als über die Qualität der Masken aus.“ Die Sicherheit von Schutzmasken habe im Ministerium absolute Priorität. Die Vorwürfe des Koalitionspartners bezeichnete Spahn als „empörend“.

Vor den Masken-Vorwürfen war Spahn wegen mutmaßlichen Betrugs in Corona-Schnellteststellen in die Kritik geraten. Dort gibt es nun Konsequenzen: Die Betreiber sollen künftig weniger abrechnen können und strenger kontrolliert werden. Das sehen Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums vor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen und über die die „Welt am Sonntag“ zuerst berichtete.

Der Verdacht auf Testbetrug in großem Stil war durch eine Veröffentlichung von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ Ende Mai aufgekommen. Die abgerechneten Tests mehrerer von den Reportern beobachteter Stellen überstiegen demnach die Besucher an einzelnen Tagen deutlich. Am vergangenen Freitag teilte die Staatsanwaltschaft Bochum mit, dass in dem Zusammenhang zwei Männer wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs festgenommen worden seien.

Nun sollen die Betreiber von Teststellen für die Entnahme des Abstrichs nur noch 8 Euro statt bisher 15 bei ärztlichen und 12 Euro bei anderen Anbietern abrechnen können. Weil die Tests günstiger geworden sind, sollen sie nur noch pauschal mit 3 statt mit bis zu 6 Euro abgerechnet werden können.

Die Behörden der Länder und Kommunen sollen die Einhaltung der Standards und die Zuverlässigkeit der Stellen auch durch stichprobenartiges Aufsuchen prüfen. Behörden mit entsprechenden Einsatzkräften wie der Zoll sollen Amtshilfe leisten. Die für die Abrechnung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Abrechnungen gründlicher prüfen - mit Hilfe von Wirtschaftsprüfern auch stichprobenartig im Detail.

Generelle Beauftragungen von Teststellen, wie sie mit so genannten Allgemeinverfügungen möglich waren, soll es nicht mehr geben. Gesundheitsämter sollen die Stellen nur noch einzeln beauftragen können. „Alle bisher beauftragten Stellen sind innerhalb eines Übergangszeitraums ggf. nachzuprüfen“, heißt es im Entwurf.

Zudem sollen sich alle Anbieter von Bürgertests an die Corona-Warn-App anschließen müssen, so dass die Testergebnisse hier zu sehen sind. Das Ministerium betont, dass ohne die rund 15.000 Teststellen für kostenlose Bürgertests aktuelle Lockerungen mit tagesaktuellen Tests so nicht umgesetzt werden könnten. Auf die Regelverschärfungen hatten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Betrügereien geeinigt.

(mba/dpa)
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