Auf Luftwaffenstützpunkt Tel Nof Israel verweigert Linken-Abgeordneten den Besuch

Berlin · Das jederzeitige Besuchsrecht von Bundestagsabgeordneten bei der Bundeswehr in Israel hänge vom Gutdünken der Gastgeber ab, warnt die Linke nach eigenen Erfahrungen.

 Eine Drohne des Typs Heron TP auf der Luftwaffenbasis Tel Nof.

Eine Drohne des Typs Heron TP auf der Luftwaffenbasis Tel Nof.

Foto: dpa/Abir Sultan

Zwei Linken-Abgeordneten ist der Besuch des Drohnen-Ausbildungsstandortes in Israel verwehrt worden. Sie wollten die Probe aufs Exempel machen, ob Bundestagsabgeordnete tatsächlich, wie von der Bundesregierung geschildert, den Luftwaffenstützpunkt Tel Nof jederzeit besuchen dürfen. Dort soll nach Angaben der Bundesregierung im Januar die Schulung deutscher Soldaten an der bewaffnungsfähigen Kampfdrohne G-Heron TP beginnen. Die Piloten und Nutzlastoperateure sollen zunächst in Containern untergebracht werden, die keinen offiziellen Status erhalten. „Jeder Besuch der Truppe ist also vom Gutdünken der Regierung abhängig“, erläuterte der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko.

Er habe selbst erfahren, was das bedeute: „Der von mir und dem Abgeordneten Tobias Pflüger angemeldete Besuch in Tel Nof wurde kurzfristig abgesagt, weil der Stützpunkt für Luftangriffe in Gaza benötigt würde“, berichtet Hunko. Er forderte deshalb, die Stationierung von deutschen Kampfdrohnen auf einem israelischen Stützpunkt zu stoppen. Sie flögen möglicherweise auch über den von Israel besetzten Gebieten mit deutschen Hoheitsabzeichen.

Das verweigerte Besuchsrecht hatte zu Auseinandersetzungen zwischen der Türkei und Deutschland geführt, nachdem Ankara Bundestagsabgeordneten den Besuch der Truppe im türkischen Luftwaffenstandort Incirlik untersagt hatte. Daraufhin entschloss sich die Bundesregierung, ihre Tornado-Aufklärungsjets für den Einsatz in Syrien und im Irak nach Jordanien zu verlegen.

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