Internationaler Frauentag am 8. März Berlin hat einen neuen gesetzlichen Feiertag

Berlin · Der Internationale Frauentag am 8. März ist in Berlin künftig – anders als in den anderen Bundesländern – ein gesetzlicher Feiertag. Berliner müssen dann nicht arbeiten gehen.

 Am 8. März wird der Internationale Frauentag begangen. (Symbolbild)

Am 8. März wird der Internationale Frauentag begangen. (Symbolbild)

Foto: dpa/Jens Wolf

Der Internationale Frauentag am 8. März ist in Berlin künftig - anders als in den anderen Bundesländern - ein gesetzlicher Feiertag. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag eine entsprechende Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes. Für den Antrag der rot-rot-grünen Koalition stimmten 87, dagegen 60 Abgeordnete. Die geplante Gesetzesänderung sieht zudem vor, dass der "75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa" am 8. Mai 2020 einmalig ebenfalls ein arbeitsfreier Tag wird.

Berlin hatte bislang im Ländervergleich die wenigsten gesetzlichen Feiertage. So muss bislang am 31. Oktober und 1. November in Berlin gearbeitet werden.

Vor der Abstimmung erklärte Ines Schmidt (Linke), der neue Feiertag solle jedes Jahr in besonderer Weise an Ungerechtigkeiten gegenüber Frauen erinnern. Stefan Evers (CDU) wandte ein, der 8. März sei ein "weithin unbekannter Gedenktag". Er kritisierte, im Unterschied zur Debatte vor der Einführung des einmaligen Feiertags zum 500-Jahr-Gedenken der Reformation am 31. Oktober 2017 habe die Koalition keine überparteiliche Verständigung angestrebt.

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Martin Trefzer (AfD) bemängelte, die Koalition missachte, dass die Berliner den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag bevorzugten. Anja Kofbinger (Grüne) führte an, dass Berlin "multireligiös und atheistisch geprägt" sei. So gebe es einen "religionsunabhängigen Feiertag" für alle Bürger.

Derya Caglar (SPD) betonte, es sei keine Entscheidung gegen andere Vorschläge für einen neuen Feiertag. Sie verwies darauf, dass der 18. März als Jahrestag der Märzrevolution 1848, der 17. Juni als Jahrestag des Volksaufstands 1953 in der DDR, der 9. November als Jahrestag der Novemberpogrome von 1938 und des Mauerfalls 1989 sowie der Volkstrauertag und der Totensonntag vor dem ersten Advent als Gedenkstage festgeschrieben seien. Maren Jasper-Winter (FDP) erinnerte daran, dass Berlin das "größte Nehmerland" im Finanzausgleich der Bundesländer sei. Deshalb könne sich die Hauptstadt keinen neuen Feiertag leisten.

(csi/kna)
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