Neue Befugnisse Innenministerium darf bei Terrorlagen Flugverbot verhängen

Berlin · Der Bundestag hat eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet. Auch die Kontrollen an den Flughäfen können verschärft werden.

 Um Terrorangriffen vorzubeugen, soll auch das Personal an Flughäfen genauer überprüft werden.

Um Terrorangriffen vorzubeugen, soll auch das Personal an Flughäfen genauer überprüft werden.

Foto: dpa, ppl hpl fux

Wenn auch der Bundesrat der Novelle zustimmt, kann das Ministerium in Zukunft je nach Bedarf ein Flugverbot für einzelne Maschinen oder bestimmte Gruppen von Flugzeugen aussprechen. Der Bundestag hatte die Änderung am späten Donnerstagabend beschlossen.

"Durch dieses Gesetz wird das Sicherheitsniveau in diesem für alle Bürger und auch die Wirtschaft wichtigen Bereich weiter verbessert", teilte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitagmorgen mit. Er gehe davon aus, dass auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 16. Dezember dem vorliegenden Text zustimmen könne. "Angesichts der aktuellen Bedrohungslage, insbesondere auch für den Luftverkehr als potenziellem Ziel für terroristische Angriffe, halte ich eine zügige Umsetzung der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen für dringend erforderlich", sagte de Maizière.

Der Änderung zufolge müssen die Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen der Airports noch strenger als bisher überprüft werden, um Terroranschläge an Flughäfen zu verhindern. Verschärft werden außerdem die Vorschriften für Kontrollmechanismen an den Airports und bei der Luftfracht. Durch dieses Maßnahmenpaket sollen EU-Vorgaben umgesetzt und die Sicherheit im Luftverkehr erhöht werden.

(bur/dpa)
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