Innenminister wollen Zugriff Alexa soll Täter überführen
Berlin · Die Innenminister wollen die im Smarthome durch internetfähige Geräte gewonnenen Daten zur Strafverfolgung nutzen. Datenschützer warnen vor verfassungswidrigem Lauschangriff.
Alexa, Siri und Co. sollen künftig bei der Polizeiarbeit helfen können. Die Strafverfolgungsbehörden sollen in die Lage versetzt werden, „digitale Spuren zu erkennen, zu sichern und auszuwerten“. Dies geht aus einer Beschlussvorlage für die Innenministerkonferenz hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Damit könnten die Behörden Daten von allen möglichen internetfähigen Geräten nutzen, die sich zunehmend in den Haushalten finden.
Auch das Bundesinnenministerium befürwortet die Pläne. „Aus unserer Sicht ist es für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen bleiben“, sagte ein Sprecher.
Sprachassistenten wie „Siri“ oder „Alexa“ sammeln permanent Daten, die oft zu „Trainingszwecken“ automatisch von den Konzernen abgerufen werden. Die Daten liegen dann vor und könnten bei der Strafverfolgung auf richterliche Anordnung beschlagnahmt und als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Sogar internetfähige Fernseher und andere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke könnten bei der Erforschung der Aktivitäten von Verdächtigen herangezogen werden.
Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums reichen die derzeitigen Rechtsgrundlagen dafür jedoch noch nicht aus. Deshalb sei der mögliche Beschluss der Innenministerkonferenz in der nächsten Woche als „erster Einstieg“ in die Diskussion zu verstehen.
Die Datenschützer erheben erhebliche Einwände. Einen staatlichen Zugriff auf internetfähige Geräte in Privathaushalten hält die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte „als digitalen Lauschangriff für verfassungswidrig“, wie ein Sprecher der Behörde erklärte. Die Verfassung garantiere einen nicht-öffentlichen Bereich, in dem die Bürgerinnen und Bürger unbehelligt ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnehmen könnten. „Das smarte Haus mit smarten Geräten lauscht inzwischen nicht nur akustisch, es sammelt zahlreiche weitere Daten über das Verhalten und die Lebensgewohnheiten, führt sie mit anderen Daten zusammen und wertet sie aus.“ Die Risiken für die Privatsphäre bei einem Zugriff auf diese Daten seien damit immens.
Vor den Auswirkungen einer Strafverfolgung mit Hilfe von Alexa, Siri und Co. warnt auch der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Gerd Billen: „Die Strafverfolgungsbehörden müssen auf der Höhe der Zeit sein. Aber der Schutz der persönlichsten Lebensbereiche und die Freiheit jedes Beschuldigten, sich nicht selbst zu belasten, setzen Grenzen.“ Diese dürften durch keine Technologie umgangen werden.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) verteidigt das Vorhaben seiner Amtskollegen und sieht ein Missverständnis in der Debatte. In dem „Kompromiss“ der Länderminister gehe es „ausdrücklich nicht um ein Mehr an rechtlichen Möglichkeiten, sondern um ein Mehr an Technik und ein Mehr an technischem Fachwissen für unsere Ermittler“, betonte Reul. „Wir müssen unsere Polizei und unsere Polizisten schlicht fit machen für die digitale Zukunft.“ Wenn Verbrechen heute digital begangen würden, dürfe die Kripo nicht in der analogen Welt stehen bleiben.