Strafzahlungen drohen Heil erhöht Druck auf Unternehmen zur Anstellung von Menschen mit Behinderung

Berlin · Firmen, die gegen die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung verstoßen, sollen ab dem Jahr 2022 deutlich mehr bezahlen. Arbeitgebervertreter halten die Ankündigung des Bundesarbeitsministers für falsch.

 Bundesarbeitsminister Hubertes Heil will, dass Firmen, die gegen die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung verstoßen.

Bundesarbeitsminister Hubertes Heil will, dass Firmen, die gegen die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung verstoßen.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Mit einer deutlichen Erhöhung der Ausgleichsabgabe will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Druck auf Unternehmen zur Anstellung von Menschen mit Behinderung erhöhen. Eine der wichtigsten Säulen des Schwerbehindertenrechts sei die Beschäftigungspflicht für Unternehmen, sagte Heil (SPD) am Donnerstag auf einer Konferenz des Deutschen Behindertenrates.

Viele Firmen hätten dies erkannt. „Doch genauso gibt es nach wie vor auch Unternehmen, die sich wegducken vor ihrer Verantwortung oder die Potenziale von Menschen mit Behinderungen für ihr Unternehmen noch nicht erkannt haben“, sagte Heil.

In Deutschland sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Ab dem Jahr 2022 sollen Unternehmen ohne Mitarbeiter mit Schwerbehinderung pro unbesetztem Platz 720 Euro zahlen müssen. Heute müssen Firmen, die gar keinen solchen Beschäftigten haben, 320 Euro zahlen.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beschäftigt rund ein Viertel aller Unternehmen, die beschäftigungspflichtig sind, keinen einzigen schwerbehinderten Menschen. „Es ist jetzt ein Punkt erreicht, wo wir sagen müssen: Es reicht. Für die "Nullbeschäftiger" habe ich wirklich auch null Verständnis“, sagte Heil. Der Schritt sei längst überfällig.

Auch die Corona-Pandemie könne nicht dafür herhalten, die Nullquoten weiter zu tolerieren, betonte der Minister. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung dürfe keine Frage der Wirtschaftlichkeit sein. Es werde eine Hilfsregelung geben für diejenigen Unternehmen, die unter Druck geraten sind.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bezeichnete Heils Ankündigung als „rein politisches Manöver“. Die Erhöhung sei kein taugliches Mittel für mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Sie konterkariere die Botschaft, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen für Unternehmen ein Gewinn und „Business Case“ ist. Die „zusätzliche Strafzahlung“ sende den ohnehin aktuell sehr belasteten Betriebe ein falsches Signal.

Bereits zum 1. Januar 2021 wird die Abgabe nach Angaben des BAMS turnusgemäß angepasst. Für Unternehmen, in denen weniger als zwei Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind, steigt die Ausgleichsabgabe von 320 auf 360 Euro pro Monat. Bei einer Erfüllungsquote zwischen zwei und drei Prozent wächst die Abgabe von monatlich 220 auf 245 Euro. Unternehmen, bei denen nur drei bis fünf Prozent der der Stellen von schwerbehinderten Menschen besetzt sind, müssen von Januar an 140 Euro statt 125 Euro pro Monat bezahlen. Für kleine Unternehmen gelten Sonderregelungen.

(sed/dpa)
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