Bundesregierung In verfassungswidriger Weise Auskünfte verweigert

Karlsruhe (RPO). Die Bundesregierung hat in verfassungswidriger Weise Auskünfte zur nachrichtendienstlichen Überwachung von Bundestagsabgeordneten verweigert. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Bundesregierung: In verfassungswidriger Weise Auskünfte verweigert
Foto: AP, AP

Die Regierung habe damit die Rechte des Bundestages verletzt, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Die Bundesregierung habe im Jahr 2006 zwei entsprechende "Kleine Anfragen" der Grünen-Bundestagsfraktion unzureichend beantwortet und damit gegen das Grundgesetz verstoßen.

Die Regierung hatte vor allem auf Geheimhaltungsinteressen verwiesen. Eine von vier Grünen-Bundestagsabgeordneten und der Grünen-Fraktion erhobene Organklage war nun weitgehend erfolgreich.

(AZ: 2 BvE 5/06 - Beschluss vom 1. Juli 2009)

(DDP/csr)
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