Bundesregierung In verfassungswidriger Weise Auskünfte verweigert
Karlsruhe (RPO). Die Bundesregierung hat in verfassungswidriger Weise Auskünfte zur nachrichtendienstlichen Überwachung von Bundestagsabgeordneten verweigert. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Die Regierung habe damit die Rechte des Bundestages verletzt, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Die Bundesregierung habe im Jahr 2006 zwei entsprechende "Kleine Anfragen" der Grünen-Bundestagsfraktion unzureichend beantwortet und damit gegen das Grundgesetz verstoßen.
Die Regierung hatte vor allem auf Geheimhaltungsinteressen verwiesen. Eine von vier Grünen-Bundestagsabgeordneten und der Grünen-Fraktion erhobene Organklage war nun weitgehend erfolgreich.
(AZ: 2 BvE 5/06 - Beschluss vom 1. Juli 2009)