Impfpflicht vor Gericht bestätigt Verband fürchtet Ausscheiden von Pflegern

Berlin · Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ruft geteilte Reaktionen hervor. Kritik gibt es vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste. Es habe keine Kündigungswelle gegeben, hält der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe dagegen. Das sind die Argumente.

 Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ruft geteilte Reaktionen hervor.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ruft geteilte Reaktionen hervor.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Bestätigung der Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal durch das Bundesverfassungsgericht stößt in der Pflegebranche auf geteilte Reaktionen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste äußerte sich kritisch: „Wir hätten uns ein Signal des Gerichts für mildere Mittel wie engmaschige Testpflichten und die Aufrechterhaltung der sonstigen bisherigen Schutzmaßnahmen gewünscht“, sagte Verbandspräsident Bernd Meurer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Freitag). Nun bestehe die Gefahr, dass Pflegekräfte aus dem Beruf ausscheiden. „Das könnte angesichts der ohnehin bestehenden Personalknappheit in manchen Regionen die Versorgung gefährden.“

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe sieht diese Gefahr nicht. „Mit Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht haben wir gesehen, dass es nicht zu einer Kündigungswelle kam“, sagte Präsidentin Christel Bienstein dem RND. „Wir gehen davon aus, dass sich daran auch durch das Urteil nichts ändern wird.“

Ähnlich äußerte sich der Verband der Schwesternschaften vom DRK. „Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen durch das Bundesverfassungsgerichtes wird keinerlei Auswirkungen auf die Impfquote in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen haben“, sagte Verbandspräsidentin Gabriele Müller-Stutzer dem RND. „Ebenso wenig ist vor dem Hintergrund des Urteils mit einer Kündigungswelle zu rechnen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Die spezielle Impfpflicht soll ältere und geschwächte Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen.

(axd/dpa)
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