Rentendebatte Gewerkschaften bereiten Klagen gegen Rente mit 63 vor

München · Die Sozialgerichte müssen sich möglicherweise auf Klagen der Gewerkschaften vorbereiten. Sie wollen das Konzept der Rente mit 63 diskutieren. Dabei geht es vor allem darum, wie Arbeitslosigkeit angerechnet wird.

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Foto: dpa, Oliver Berg

Wann dürfen Zeiten der Arbeitslosigkeit bei 45 erforderlichen Beitragsjahren angerechnet werden? Mit dieser Frage müssen sich die Sozialgerichte mögicherweise bald beschäftigen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" am Donnerstag berichtet, bereiten die Gewerkschaften Musterverfahren vor, die diese Problematik in der Regelung für die Rente mit 63 behandeln. Die IG Metall soll Fälle für mögliche Klagen sammeln.

Seit Sommer gilt das Gesetz, dass Beschäftigte, die 45 Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Es werden auch Zeiten anerkannt, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Die Gewerkschaften wollen allerdings dagegen klagen, dass Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Rente nicht angerechnet wird.

Der rentenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Markus Kurth, kritisiert diese Regelung gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" ebenfalls. So seien die Ausnahmeregeln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da nicht eindeutig zwischen unfreiwilliger und missbräuchlicher Arbeitslosigkeit unterschieden werden könne. Er geht von einer anstehenden "Klagewelle der Sozialgerichte" aus.

(AFP)
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