Arbeitsmarkt Heil baut Arbeitsagentur in Weiterbildungsagentur um

Berlin · Arbeitsminister Heil legt dem Kabinett am Mittwoch sein Qualifizierungschancengesetz vor. Es sieht viel mehr als nur die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags vor.

 Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bundestag (Archiv).

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bundestag (Archiv).

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig nicht mehr nur Arbeitssuchenden, sondern auch allen beschäftigten Arbeitnehmern offenstehen. Das Qualifizierungschancengesetz, das Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch dem Kabinett vorlegt, sei dafür die Grundlage, sagte der Minister unserer Redaktion. „Ich bin froh, dass wir mit diesem Gesetz einen ersten Schritt gehen, um von der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung zu kommen“, sagte Heil. „Langfristig will ich die Bundesagentur für Arbeit zu einer Agentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickeln“, so der SPD-Politiker.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Weiterbildungsangebote, die von der BA finanziert werden, auch für Beschäftigte zu öffnen. Bislang können nur Arbeitssuchende an den geförderten Programmen teilnehmen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist laut dem Gesetzentwurf, dass der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten eines Weiterbildungsprogramms übernimmt. Die Förderung soll insbesondere Beschäftigten zugute kommen, die in Berufen arbeiten, die durch die Digitalisierung besonders gefährdet sind.

Die Umwandlung der BA von einer Arbeitslosen- in eine Arbeitsversicherung, die sich nicht nur um den Schutz bei Arbeitslosigkeit kümmert, sondern viel stärker als bisher auch um Qualifizierung, war ein SPD-Anliegen, das die Union im Koalitionsvertrag aber unterschrieben hat. Die Arbeitgeber sind entschieden gegen die Umwandlung der BA in eine Qualifizierungsagentur, weil Weiterbildung eine Aufgabe der Unternehmen und der Tarifpartner sei.

„Noch nie zuvor hat sich die Arbeitsgesellschaft so schnell verändert wie heute. Das bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass Sorgen um ihren Arbeitsplatz und für viele Arbeitgeber Sorgen um entsprechende Fachkräfte. Darum ist das Thema Qualifizierung so wichtig“, sagte Heil. „Für mich ist das oberste Ziel so viele Menschen wie möglich in Arbeit zu bringen und dort zu halten.“

Das Gesetz regelt zudem die geplante Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags zum 1. Januar 2019 um 0,4 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent der Bruttomonatsgehälter. Ein zusätzlicher Zehntel Prozentpunkt soll per Verordnung hinzu kommen. Außerdem soll der Zugang zum Arbeitslosengeld I für kurzzeitig Beschäftigte erleichtert werden.

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