Gespräch zu Asylverfahren Horst Seehofer und NRW-Minister Stamp sagen Treffen ab

Berlin/Düsseldorf · NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp und Bundesinnenminister Horst Seehofer haben ein lange geplantes Gespräch über Asylpolitik kurzfristig abgesagt. Beide Politiker sind zu sehr mit dem umstrittenen Abschiebefall von Sami A. beschäftigt.

 Joachim Stamp (FDP,l) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) treffen sich erst nach der Sommerpause.

Joachim Stamp (FDP,l) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) treffen sich erst nach der Sommerpause.

Foto: dpa/---

Das Treffen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit dem nordrhein-westfälischen Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) war eigentlich für Dienstagmorgen in Düsseldorf geplant. In der Nacht wurde die Begegnung nun überraschend abgesagt.

In einer Mitteilung des Landesministeriums vom späten Montagabend hieß es: „In den Vorbereitungen des Termins sind auf Arbeitsebene zahlreiche Fragen offen geblieben.“ Deshalb sei gemeinsam verabredet, die Sommerpause dafür zu nutzen, um auf Arbeitsebene weiter voranzukommen und im Spätsommer das Gespräch zwischen den Ministern nachzuholen.

Der schon länger geplante Termin fiel zusammen mit der Ende vergangener Woche begonnenen Debatte um die umstrittene Abschiebung des als islamistischen Gefährder eingestuften Sami A. von NRW nach Tunesien. An der Rechtmäßigkeit der Maßnahme gibt es Zweifel. Für Dienstagmittag waren gemeinsame Statements von Seehofer und Stamp geplant gewesen. Die Politiker wollten eigentlich vor allem über schnellere Asylverfahren und Rückführungen von Gefährdern und Kriminellen sprechen. Der umstrittene Abschiebungsfall hätte jedoch vermutlich breiten Raum bei den Gesprächen eingenommen.

Sami A. ist als islamistischer Gefährder eingestuft, lebte jahrelang in Bochum und wehrte sich mit rechtlichen Mitteln gegen seine Abschiebung. Am Freitag war er in sein Heimatland ausgeflogen worden.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte allerdings am Donnerstagabend entschieden, dass Sami A. weiterhin nicht abgeschoben werden dürfe, weil nicht auszuschließen sei, dass ihm in Tunesien Folter drohe. Jedoch übermittelte es den Beschluss erst am Freitagmorgen, als das Flugzeug mit Sami A. schon in der Luft war. Das Gericht nannte anschließend die Abschiebung „grob rechtswidrig“, sie verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Es will nun, dass Sami A. nach Deutschland zurückgeholt wird.

Das NRW-Flüchtlingsministerium will den Rückholbeschluss nicht akzeptieren. Stamp sagte zuletzt, zum Zeitpunkt des Fluges habe „keine gerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgelegen, die der Abschiebung entgegengestanden hätte“. Auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet schaltete sich ein: „Sie wissen, wann der Bescheid eingegangen ist, nämlich zu spät.“ Der CDU-Politiker weiter: „Und ich denke, im Ergebnis können wir froh sein, dass der Gefährder nicht mehr in Deutschland ist.“ Das Oberverwaltungsgericht prüfe den Fall nun.

Seehofer hatte den Fall Sami A. im Frühjahr erwähnt und gesagt, er sei „entschlossen, da weiter dran zu bleiben“. Eine Ministeriumssprecherin sagte am Montag: „Ihm war es wichtig, politisch wichtig, dass eine Rückführung von Sami A. zeitnah erfolgt. Es gab keinerlei Einflussnahme auf einzelne Verfahrensschritte.“

Der Minister und die Führung des Ministeriums seien zwar schon am Mittwoch über die Planungen informiert gewesen. Man habe aber nicht sicher vorhersagen können, ob der Flug stattfinden würde, da „die Entscheidungszuständigkeit bei dem Land Nordrhein-Westfalen liegt“. Wäre der Beschluss des Gerichts bekannt gewesen, „hätte diese Abschiebung nicht erfolgen dürfen“. Der Bundespolizei zufolge wurde die Abschiebung schon zu Beginn vergangener Woche organisiert.

Sami A. soll im Jahr 2000 eine militärische Ausbildung in einem Al-Kaida-Lager in Afghanistan erhalten und zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. In Deutschland soll er sich als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Tunesier bestritt diese Vorwürfe stets.

Sami A. hatte sich zuletzt vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht gegen seine Abschiebung gewehrt. Er wird derzeit von tunesischen Behörden verhört. Es lägen seit Januar Erkenntnisse vor, dass Sami A. möglicherweise an „terroristischen Aktivitäten“ in Deutschland und Afghanistan beteiligt gewesen sein soll, so ein Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde.

Über seinen Anwalt warf Sami A. den deutschen Behörden Entführung vor. „Um drei Uhr früh haben sie mich einfach mitgenommen“, sagte er laut „Bild“-Zeitung zu Fragen, die sein tunesischer Anwalt übermittelte.

(juju/dpa)
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