Brandenburger Innenministerium verbietet Reise Horst Mahler darf nicht nach Auschwitz

Potsdam (rpo). Dem früheren NPD-Mitglied Horst Mahler ist es nicht gestattet, ins ehemalige Konzentrationslager Auschwitz zu reisen. Das brandenburgische Innenministerium forderte den umstrittenen Rechtsanwalt auf, Pass und Personalausweis umgehend abzugeben.

Mahler habe die Nazi-Verbrechen herunterspielen und die Opfer beleidigen wollen, begründete Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) am Freitagabend den Schritt. Sein Auftritt hätte massiven Schaden für die Belange der Bundesrepublik angerichtet. Mahler hatte eine "Tatortbesichtigung" in Auschwitz "mit einer feierlichen symbolischen Handlung" angekündigt.

Bei dem Besuch, der für den kommenden Mittwoch geplant war, habe er zudem eine grundsätzliche Erklärung zum Holocaust abgeben wollen, hieß es in einer Erklärung Mahlers. Der einzige Weg für eine Versöhnung zwischen Juden und Deutschen sei der Weg der Wahrheit, erklärte der frühere RAF-Terrorist. Er führt derzeit nach eigenen Angaben einen "Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocaust".

Nach Erkenntnissen mehrerer Verfassungsschutzbehörden hatte Mahler mit Gesinnungsfreunden beabsichtigt, den Holocaust an sechs Millionen Juden öffentlich zu leugnen, wie die "Märkische Allgemeine" (Samstagausgabe) berichtet. Der Zeitung zufolge wurde Mahler am Freitag aufgefordert, Pass und Personalausweis umgehend abzugeben. Zudem sei das Bundesinnenministerium gebeten worden, Sorge dafür zu tragen, dass Mahler Deutschland nicht illegal verlassen kann.

Mahler galt als Unterstützer der RAF und saß zehn Jahre in Haft. Später wechselte er ins rechtsextremistische Lager, wurde NPD-Mitglied und vertrat die Partei im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Nachdem der Prozess eingestellt worden war, verließ Mahler die NPD. Er sei nur eingetreten, um seine Solidarität zu bekunden, begründete der frühere Linksextremist seinen Schritt.

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