Wirkt nicht besser als Placebo Lauterbach erwägt Streichung von Homöopathie als Kassenleistung

Berlin · Homöopathische Behandlungen, etwa durch Globuli, wirken laut wissenschaftlichem Konsens nicht besser als der Placebo-Effekt. Auch deshalb will Gesundheitsminister Lauterbach nun die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Krankenkassen überprüfen.

Von Düren nach Berlin: Das ist Karl Lauterbach
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Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

„Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz“, sagte der SPD-Politiker dem „Spiegel“. „Deshalb werden wir prüfen, ob die Homöopathie als Satzungsleistung gestrichen werden kann.“

Als Satzungsleistungen werden Leistungen bezeichnet, die Krankenkassen zusätzlich zu den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen gewähren können. Einige Krankenkassen bieten die Erstattung homöopathischer Arzneimittel als Satzungsleistung an.

Basis für homöopathische Arzneimittel können pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen sein. Die extrem verdünnten Stoffe werden zum Beispiel in Form von Kügelchen (Globuli) verabreicht. Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über Placebo-Effekte hinausgeht.

Schon in der Vergangenheit hatte Lauterbach die Homöopathie aufgrund fehlender wissenschaftlicher Evidenz kritisiert. So begrüßte Lauterbach im März via Twitter den Beschluss des Deutschen Ärztetages, dass Ärztekammern künftig keine Weiterbildungen mehr für Homöopathie anbieten sollen.

Schon als Bundestagsabgeordneter hatte Lauterbach das Fördersystem für Homöopathie wiederholt scharf kritisiert. 2019 forderte er, den Krankenkassen die Mitfinanzierung von Homöopathie zu verbieten. Als Gesundheitsminister hatte sich Lauterbach in dieser Richtung bislang jedoch bedeckt gehalten.

Das Bundesgesundheitsministerium verweist in diesem Zusammenhang auf den Trend der vergangenen Jahre: Laut Daten des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie seien sowohl die Verordnungen als auch die Umsätze für homöopathische Präparate in der gesetzlichen Krankenversicherung rückläufig. Während die Kassen 2019 noch knapp neun Millionen Euro für homöopathische Leistungen wie Anamnese und Arzneimittel ausgaben, waren es 2020 nur noch 6,7 Millionen Euro.

Mit Widerstand ist aus den Reihen der Grünen zu rechnen, die in Sachen Homöopathie zerstritten sind. Aus der FDP kommen dagegen gleichfalls Forderungen, homöopathische Mittel künftig nicht mehr von den gesetzlichen Kassen bezahlen zu lassen.

(hebu/dpa/AFP)
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