ZDF-Umfrage Hamburg kontrolliert Einhaltung der Homeoffice-Pflicht am strengsten

Mainz · Manche Bundesländer halten recht genau nach, ob sich Firmen an die Homeoffice-Pflicht halten - andere prüfen kaum oder gar nicht. Vier Länder lieferten bei der Erhebung keine Daten - darunter NRW.

 Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Home Office.

Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Home Office.

Foto: dpa/Fabian Strauch

In den Bundesländern gibt es große Unterschiede bei der Prüfung der Homeoffice-Pflicht in Unternehmen durch die Behörden. In Hamburg wurden schon in der ersten Woche 271 Betriebe kontrolliert, dabei stellten die Behörden 17 Verstöße fest, wie eine am Donnerstag veröffentlichte ZDF-"heute"-Umfrage in allen 16 Bundesländern ergab. Auch in Berlin (200 Kontrollen, drei Verstöße), Sachsen-Anhalt (145 Kontrollen, null Verstöße), in Niedersachsen (135 Kontrollen, zehn Verstöße) und in Thüringen (90 Kontrollen, neun Verstöße) fanden seit Inkrafttreten der Verordnung vergleichsweise viele Überprüfungen statt.

In anderen Bundesländern hingegen gab es ZDF-"heute" zufolge eine eher überschaubare Zahl von Kontrollen, etwa in Mecklenburg-Vorpommern (65 Kontrollen, keine Angabe zu Verstößen), in Sachsen (53 Kontrollen, keine Angabe zu Verstößen) oder Schleswig-Holstein (50 Kontrollen, keine Angabe zu Verstößen). In Bremen gab es demnach bislang keine einzige Kontrolle.

In Baden-Württemberg konnten die Zahlen von nur 13 der 43 Gewerbeaufsichtsämter erhoben werden; danach gab es rund 37 Kontrollen mit vier festgestellten Verstößen. Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz konnten oder wollten keine detaillierten Angaben machen.

Besonders viele Verstöße wurden laut ZDF-"heute" anteilig im Saarland und in Brandenburg gemeldet: Bei 29 Kontrollen wurden im Saarland 14 Verstöße festgestellt, also in rund 48 Prozent der Fälle. In Brandenburg fanden die Behörden bei fünf bisher abgeschlossenen Vorgängen drei Verstöße, das entspricht 60 Prozent.

Seit drei Wochen gilt für Firmen eine Homeoffice-Pflicht, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Bei Verstößen können die Behörden Anordnungen erlassen, kommen den Unternehmen den Anordnungen nicht nach, sind Bußgelder möglich.

(peng/AFP)
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