Als Holocaustleugner bezeichnet AfD-Politiker Wolfgang Gedeon scheitert mit Klage

Düsseldorf · Niederlage für Wolfgang Gedeon vor dem Landgericht Berlin: Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, darf den AfD-Politiker weiterhin als Holocaustleugner bezeichnen.

Wolfgang Gedeon kündigte an, die schriftliche Begründung des Gerichts abzuwarten und dann über eine Berufung zu entscheiden.

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In einem am Dienstag verkündeten Urteil bewertete das Landgericht dies als zulässige Meinungsäußerung. Schuster erklärte: "In Zeiten, in denen aggressiver Antisemitismus in Deutschland immer stärker Fuß fasst, begrüßen wir das Urteil des Berliner Landgerichts sehr."

Der Zentralratspräsident hatte Gedeon im Zusammenhang mit den Antisemitismusvorwürfen gegen den AfD-Politiker und baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Anfang 2017 als Holocaustleugner bezeichnet. Gedeon bestreitet, den Massenmord an den Juden geleugnet zu haben, und klagte deshalb gegen Schuster.

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, begrüßte das Urteil.

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Kein fest definierter Begriff

In seinem Urteil stellte das Berliner Landgericht fest, dass Gedeon einzelne Aspekte des Holocausts wie die Opferzahlen oder die Einstufung der Judenvernichtung als Menschheitsverbrechen in Abgrenzung zu Kriegsverbrechen in Frage gestellt habe. Nach Ansicht des Landgerichts sei der Begriff Holocaustleugner kein fest definierter Begriff. Dass Schuster das Infragestellen einzelner Aspekte der Judenvernichtung als Holocaustleugnung bewerte, sei dadurch mit der Meinungsfreiheit geschützt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gedeon kündigte an, die schriftliche Begründung des Gerichts abzuwarten und dann über eine Berufung zu entscheiden. Die Antisemitismusvorwürfe gegen Gedeon hatten im Sommer 2016 zur Spaltung der AfD-Landtagsfraktion geführt. Der 70-Jährige ist seither fraktionsloser Abgeordneter - er wurde aber nicht aus der AfD ausgeschlossen.

(gaa)