Interview mit Justizministerin Brigitte Zypries Höhere Geldstrafen für Millionäre

Berlin (RP). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will die seit 1975 geltenden Tagessatz-Höchstgrenzen bei Geldstrafen von 5000 auf 20.000 Euro erhöhen. Die Ministerin reagiert damit auf die Tatsache, dass mehr Menschen über ein tägliches Nettoeinkommen mit Mieten und Kapitalerträgen von über 5000 Euro verfügen. Unsere Redaktion hat mit ihr gesprochen.

Wie stark fühlen Sie sich eingeengt zwischen Bürgerrechten und Sicherheitsvorkehrungen des Staates?

Zypries Eingeengt überhaupt nicht. Richtig ist aber, dass das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit immer wieder neu austariert werden muss. Deutschland ist Teil eines weltweiten Gefahrenraumes, dieser Bedrohung durch den internationalen Terrorismus müssen wir uns stellen. Dass uns das ­solide auf dem Boden unseres Rechtsstaats gelingen kann, zeigen die Festnahmen der Kofferbomber und der Sauerlandgruppe.

Bei Online-Durchsuchungen beispielsweise wird aber doch ein Bereich überwacht, der bislang Privatsphäre war. Wo ist für Sie die Grenze?

Zypries Die rechtliche Grenze hat das Bundesverfassungsgericht klar gezogen. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung muss absolut geschützt bleiben. Und im Übrigen gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz­ je schwerer der Eingriff in ein Freiheitsrecht ist, desto bedeutender muss das Schutzgut sein, um dessentwillen die Freiheit beschränkt wird. Deshalb soll dem BKA die Online-Durchsuchung auch nur unter ganz engen Voraussetzungen zur Terrorismusbekämpfung erlaubt werden.

Schätzt Herr Schäuble Ihrer Meinung nach die Terrorgefahr realistisch ein, oder nutzt er sie für seine Zwecke?

Zypries Wir haben keine aktuellen Hinweise auf konkrete Anschlagsplanungen in Deutschland. Dass wir aber Teil des Gefahrenraums sind, zeigen beispielsweise die fehlgeschlagenen Kofferbombenattentate und der Sauerland-Fall. Der Staat muss schon deshalb besonders wachsam sein, weil die Terroristen mit ihren Angriffen heute ­anders als die RAF nicht mehr auf Einzelpersonen abzielen. Sie suchen sich sogenannte weiche Ziele, verlegen sich also auf Anschläge an Orten, an denen möglichst viele Menschen getroffen werden.

Ist es gerecht, dass sich Reiche Straftäter wie im Fall Zumwinkel freikaufen können?

Zypries Davon kann keine Rede sein. Aus der Untersuchungshaft wird nur freigelassen, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese gelten für alle gleichermaßen. Ich sehe eher eine Ungleichbehandlung durch den Pranger, an den öffentlich bekannte Personen gestellt werden, indem etwa früh morgens schon die Presse vor der Haustür steht und fotografiert. Die Unschuldsvermutung gilt aber auch für einen Herrn Zumwinkel.

Geldstrafen werden in Tagessätzen gezahlt, die nach Einkommen gestaffelt sind. Bislang liegt die Obergrenze bei 5000 Euro am Tag. Reicht das?

Zypries Das Gesetz ist an dieser Stelle seit dem Jahr 1975 nicht mehr geändert worden, obwohl es inzwischen einige Menschen gibt, die mehr als 5000 Euro am Tag verdienen. Ich halte es deshalb für richtig, die Obergrenze zu verschieben. Im Gespräch sind 20.000 Euro. Mir geht es darum, das Gesetz an die gesellschaftliche Wirklichkeit anzupassen und dabei ein Gerechtigkeitsdefizit zu beseitigen.

1700 Kinder und Jugendliche werden in Deutschland vermisst. Andere europäische Staaten fordern ein neues Alarmsystem. Sie nicht. Warum?

Zypries Das System soll Suchmeldungen mit Bildern von jedem vermissten Jugendlichen über Radio und Fernsehen sowie an öffentlichen Orten verbreiten. Wir haben diesen Vorschlag beim EU-Justizministertreffen im Oktober letzten Jahres erörtert, die Diskussion im Kollegenkreis hat gezeigt, dass es dazu noch erheblichen Gesprächsbedarf gibt. Aus Statistiken wissen wir, dass die meisten Jugendlichen binnen kurzer Zeit wieder auftauchen. Wenn man in jedem Fall gleich das Warnsystem in Gang setzt, kann das schnell zu einer Reizüberflutung der Bevölkerung führen. Passiert dann wirklich etwas, besteht die Gefahr, dass keiner die Meldung mehr Ernst nimmt.

Wie lautet ihr erstes Fazit zum neuen Unterhaltsrecht? Das hat ja direkt eine Prozesswelle in Gang gesetzt ...

Zypries Wie kommen Sie denn darauf? Wir haben jedenfalls keine Kenntnis von einer Klageflut. Richtig ist sicher, dass sich Unterhaltsverpflichtete vermehrt an ihre Anwälte wenden, damit diese prüfen, ob sie nach der neuen Rechtslage vielleicht weniger Unterhalt zahlen müssen. Ich gehe davon aus, dass die Anwälte sachgerecht beraten und von aussichtslosen Klagen abraten. Deshalb rechne ich auch in Zukunft nicht mit einer Prozessflut.

Inwiefern werden Mütter und Väter durch das neue Unterhaltsrecht schlechter gestellt?

Zypries Die Kinder werden besser gestellt. Nach dem neuen Recht werden ihre Ansprüche zuerst erfüllt. Sie stehen nun allein im ersten Rang, egal, ob sie ehelich geboren wurden oder nicht. Wenn das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten nicht für alle Unterhaltsberechtigten reichte, musste das Geld bislang zwischen den Kindern und dem ebenfalls im ersten Rang stehenden Ehepartner aufgeteilt werden.

Das schon, aber das Geld für die Mütter konnten Väter vorher steuerlich geltend machen, jetzt nicht mehr.

Zypries Das neue Recht führt dazu, dass diejenigen, die sich nicht selbst versorgen können ­ nämlich die Kinder ­ zuerst bedient werden. Der Vorrang der Kinder ist nicht nur eine Rechengröße, sondern auch ein gesellschaftspolitisches Signal. Natürlich steht das Unterhaltsrecht nicht isoliert in der Rechtsordnung und kann sich auch auf steuerrechtliche Fragen auswirken. Es handelt sich dabei in der Regel aber um minimale Summen und ändert nichts daran, dass die Grundentscheidung für den Vorrang der Kinder richtig ist.

Martin Kessler und Stefanie Winkelnkemper führten das Gespräch.

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