Erbschaftsteuer-Reform Höhere Freibeträge für Hinterbliebene

Berlin (RPO). Die Koalition hat sich auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Unter anderem sollen die Freibeträge deutlich erhöht werden. Der Bundesverbands mittelständischer Wirtschaft begrüßte die Reform, kritisierte aber auch einige Eckpunkte.

Ehepartner können danach künftig 500.000 Euro steuerfrei erben, bisher waren es nur 300.000 Euro. Für Kinder ist eine Erhöhung des Freibetrags von 205.000 auf 400.000 Euro vorgesehen, für Enkel von 50.000 auf 200.000 Euro. Eingetragene Lebenspartner bekommen ebenfalls einen Freibetrag von 500.000, also genauso viel wie Ehepartner.

Zugleich kommen aber auf Geschwister, Neffen, Nichten oder Freunde etwas stärkere Belastungen zu, wie Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) einräumten. Beide haben das Konzept federführend ausgehandelt.

Wichtig für "soziale Balance"

Im Gegenzug zu den höheren Freibeträgen wird Immobilienvermögen künftig zum Marktwert berücksichtigt. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil gefordert. Eine Ausnahme soll es bei vermieteten Wohnimmobilien geben; hier werden beim Wert vor der Besteuerung zehn Prozent abgezogen.

Steinbrück betonte, der Erhalt der Erbschaftsteuer sei wichtig für die "soziale Balance" in Deutschland. Wichtig sei die Botschaft, dass "Oma ihr klein' Häuschen" zumeist weiter steuerfrei vererbt werden kann.

Um das Vererben von Unternehmen zu erleichtern, will die große Koalition ein sogenanntes Abschmelzmodell in Kraft setzen. Danach entfällt nach zehn Jahren ein Großteil der Erbschaftsteuer, wenn die Firma in ihrem Kern unverändert fortgeführt wird. Steuerfrei gestellt werden aber pauschal nur 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens; das heißt, 15 Prozent müssen in jedem Fall versteuert werden.

Die schrittweise Stundung über zehn Jahre gilt zudem nur, wenn die Lohnsumme in der Firma während dieser Zeit bei mindestens 70 Prozent des Ursprungswerts bleibt. Zudem darf das Betriebsvermögen 15 Jahre lang nicht verringert werden.

Zustimmung und Kritik

Der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, begrüßte die Beschlüssen Erbschaftsteuerreform: "Nach dem hin und her der letzten Wochen, ist es jetzt wichtig, dass der Mittelstand wieder Planungssicherheit bekommt", sagte er.

Jede zweite Erbschaft unter 50.000 Euro

(ap)
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