Reaktion auf Berlin-Attentat 2016 Bund will Terror- und Gewaltopfer stärker unterstützen

Berlin · Der Bundestag hat eine Reform des Entschädigungsrechts beschlossen, nach der Opfer von Terror und Gewalt in Zukunft mehr finanzielle Hilfe erhalten sollen. Auslöser war der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt vor drei Jahren.

 Eine Frau legt am Berliner Breitscheidplatz am Mahnmal eine Rose ab. Drei Jahre nach dem islamistischen Anschlag will der Bund nun Opfer von Terror besser unterstützen.

Eine Frau legt am Berliner Breitscheidplatz am Mahnmal eine Rose ab. Drei Jahre nach dem islamistischen Anschlag will der Bund nun Opfer von Terror besser unterstützen.

Foto: dpa/Carsten Koall

Opfer von Terrorangriffen und Gewalttaten und deren Hinterbliebenen sollen in Zukunft besser versorgt werden. Das sieht eine Reform des Entschädigungsrechts vor, die der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet hat. Unter anderem werden damit finanzielle Hilfen aufgestockt und der Kreis der Berechtigten erweitert. Allerdings muss nach dem Bundestag auch der Bundesrat noch zustimmen. Die Neuregelung ist eine Reaktion auf das Berliner Weihnachtsmarkt-Attentat vom Dezember 2016. Die staatlichen Hilfen für die Opfer waren damals als nicht ausreichend kritisiert worden.

Mit der Reform werden monatliche Zahlungen an Geschädigte ebenso erhöht wie Waisenrenten und Bestattungsgelder. Darüber hinaus können künftig auch Opfer psychischer Gewalt eine Entschädigung erhalten sowie Menschen, die als Zeugen von Terror einen schweren Schock erlitten haben. Neu eingeführt werden „schnelle Hilfen“ in Traumaambulanzen. Ein Großteil der Neuregelungen tritt allerdings erst Anfang 2024 in Kraft. Die Bundesländer, die für die Umsetzung zuständig sind, sollen so ausreichend Zeit zur Vorbereitung bekommen.

(atrie/dpa)
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