Hessen Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Kopftuchverbot ab

Karlsruhe · Eine muslimische Juristin ist mit einem Eilantrag gegen ein Kopftuchverbot vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Verbot in Hessen bleibt somit bestehen - zumindest vorerst.

 Juristin mit Kopftuch (Archivbild).

Juristin mit Kopftuch (Archivbild).

Foto: dpa, kjh jhe vge

In einer vorläufigen Abwägung gaben die Karlsruher Richter der staatlichen Neutralitätspflicht mehr Gewicht als der Religionsfreiheit der Rechtsreferendarin. "Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten", heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Das hessische Justizministerium hatte der Juristin verboten, während ihrer Ausbildung mit Kopftuch Gerichtsverhandlungen zu führen oder die Staatsanwaltschaft zu vertreten. Karlsruhe sah darin nur einen zeitlich und örtlich begrenzten Eingriff in die Religionsfreiheit. Der weit überwiegende Teil der Ausbildung in Arbeitsgemeinschaften sei von dem Verbot nicht berührt.

Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der Muslimin wird es erst zu einem späteren Zeitpunkt geben (Az. 2 BvR 1333/17).

(oko/dpa)
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