Prozess in Köln Eine Million Euro Schadensersatz für Helmut Kohl

Köln · Altkanzler Helmut Kohl hat in einem Prozess eine Rekord-Entschädigung von einer Million Euro erstritten: Das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Landgericht Köln.

 Das 2014 erschienene Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" (Archivfoto).

Das 2014 erschienene Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" (Archivfoto).

Foto: dpa, ped soe hpl

Das Buch von Heribert Schwan und Tilman Jens war 2014 erschienen. Darin stehen Zitate aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwriter Kohls Memoiren verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf.

Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich beide. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig das "Vermächtnis"-Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen. Sie betrafen unter anderem die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel und die früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und Richard von Weizsäcker.

Das Buch wurde 2014 ein Bestseller. Kohl klagte jedoch dagegen und erreichte, dass es in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Er betont, dass die Äußerungen strikt vertraulich gewesen seien. Das Kölner Gericht entschied nun im Sinne Kohls und bestätigte das Verbot von 116 Textpassagen, in denen es um vertrauliche Äußerungen Kohls geht. Bekannte Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens waren darin abfällig beschrieben worden. Vielen wurde auch die Kompetenz abgesprochen.

Nach Überzeugung des Gerichts durfte nur Kohl selbst entscheiden, welche seiner Aussagen veröffentlicht werden sollten und welche nicht. Schwan habe mit dem Buch seine Verschwiegenheitspflicht und seine Pflicht zur Geheimhaltung verletzt. Schwan selbst hatte immer erklärt, wenn Kohl etwas wirklich Vertrauliches gesagt habe, habe er ihn jedes Mal aufgefordert, den Kassettenrekorder auszustellen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie des Verlags hatten schon vorher angekündigt, die Entscheidung anzufechten, falls Kohls Klage stattgegeben werden sollte. Eine Million Euro Schadensersatz stellen eine neue Rekordsumme dar. Allerdings hatte Kohl fünf Millionen Euro gefordert.

(kess/wer/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort