Freitag im Bundestag Heiko Maas verteidigt Gesetz zu Vorratsdatenspeicherung

Berlin · In der SPD sammeln sich Kritiker der neuen Regelungen über die vorgeschriebenen Verbindungsdaten-Speicherfristen. Auch Juristen des Bundestags halten den Entwurf nicht für hieb- und stichfest. Der Justizminister widerspricht.

Das ist Heiko Maas
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Foto: dpa, Hannibal Hanschke

Das Gesetzesvorhaben zur Speicherung von Telefondaten und E-Mail-Verkehr gerät von allen Seiten unter Druck. Am Donnerstag wurden zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bekannt, wonach das Gesetz in Teilen nicht verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben entspricht. In der SPD wächst die Zahl der Gegner von Tag zu Tag.

Der heute im Bundestag erstmals zur Beratung anstehende Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter die Daten von Telefon- und Internetverbindungen aller Bürger zehn Wochen lang speichern sollen. Die Standortdaten, die bei mobilen Gesprächen anfallen, sollen für einen Zeitraum von vier Wochen gespeichert werden.

In der SPD haben zunächst vor allem die Netz-Politiker Stimmung gegen das Gesetz gemacht. Justizminister Maas war selbst skeptisch, musste sich aber dem Willen von Parteichef Sigmar Gabriel beugen. Bei einer Abstimmung in der Fraktion am Dienstag erhielt der Entwurf 38 Gegenstimmen. "Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Thema in unserer Partei, das sehr kontrovers diskutiert wird. Deshalb kann ich es auch akzeptieren, wenn einige Kollegen in der Fraktion gegen das Gesetz stimmen werden", sagte SPD-Fraktionsvize Eva Högl. Sie kündigte an: "Wir werden das Thema Vorratsdatenspeicherung breit diskutieren, um möglichst viele noch davon zu überzeugen." Zunächst sollte das Gesetz bereits vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Wegen der Debatten in der SPD und der juristischen Unsicherheiten wird man sich nun mehr Zeit nehmen. Die abschließende Beratung ist nun für September vorgesehen, je nach Verlauf der Fachanhörungen kann es aber auch noch später werden.

Ein SPD-Parteikonvent wird am 20. Juni zutage fördern, wie negativ die Stimmung gegen die Vorratsdatenspeicherung ist. Es gibt etliche Anträge gegen das Vorhaben. SPD-Führungsleute halten es nicht für ausgeschlossen, dass die Gegner eine Mehrheit erreichen.

Die Bedenken der Bundestagsjuristen drehen sich neben den Informationen an die Betroffenen vor allem um das Privileg von so genannten Berufsgeheimnisträgern, also Priestern, Anwälten und Journalisten, deren Kommunikation grundrechtlich besonders geschützt ist. Sowohl das deutsche Verfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof hatten verlangt, dass gesetzliche Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung an dieser Stelle klar definierte Ausnahmen vorsehen müssen.

Bei der Suche nach einem Kompromiss hatten sich jedoch Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maizière (SPD) darauf verständigt, die anlasslose Speicherung in einer ersten Stufe generell vorzuschreiben, in einer zweiten Stufe das Abrufen der Kommunikationsdaten von Angehörigen geschützter Berufe aber den Sicherheitsbehörden zu untersagen. Es bestehen Zweifel, ob damit den Auflagen der Verfassungs- und Europarichter Rechnung getragen ist.

"Wer schwerste Grundrechtseingriffe mit der heißen Nadel strickt, produziert verfassungswidrige Gesetze", sagte die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne). Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) sieht ebenfalls erhebliche Mängel, durch die das vorgesehene Gesetz "nicht mit den Grundrechten" vereinbar sei.

Das Justizministerium bekräftigte, dass der Gesetzentwurf sowohl die verfassungs- als auch europarechtlichen Vorgaben erfülle. Minister Maas kritisierte die umfangreiche Speicherung durch Internetkonzerne. "Die meisten Daten speichert nicht die NSA, nicht der BND, nicht das BKA, nicht irgendeine Ermittlungsbehörde, die meisten Daten speichern Google, Facebook und Whatsapp", sagte er beim Anwaltstag in Hamburg. Ihm "stinke" bei der Debatte, dass hinter den Daten, die auch genutzt würden, ein Geschäftsmodell stehe. Die Kritiker seines Gesetzentwurfes, sollten sich auch in diesem Feld für die Freiheit in der digitalen Welt einsetzen.

(qua may-)
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