Debatte um türkischen Außenminister Laschet warnt Cavusoglu vor Wahlkampf in Solingen

Düsseldorf/Solingen · Der Bundesaußenminister Heiko Mass hat deutlich gemacht, dass der geplante Auftritt des türkischen Außenministers Mevlüt Cavusoglu bei der Gedenkfeier zum 25. Jahrestag des Brandanschlags von Solingen nicht unter das Wahlkampfverbot für ausländische Regierungsvertreter in Deutschland fällt.

Mevlüt Cavusoglu (Archivbild).

Foto: dpa, afn abl

Der türkische Außenminister Mevlüt Cavusoglu wird am 29. Mai in Solingen anlässlich des 25. Jahrestags des tödlichen Anschlags auf die türkische Familie Genc auftreten. Die NRW-Landesregierung betont, dass der Auftritt nicht für den türkischen Wahlkampf missbraucht werden darf.

Die NRW-Landesregierung hat keine Bedenken gegen den geplanten Besuch des türkischen Außenministers Mevlüt Cavusoglu, der am 29. Mai in Solingen eine Rede zum Gedenktag des Brandanschlages auf das Haus der türkischstämmigen Familie Genç vor 25 Jahren in Solingen halten will. NRW-Minsterpräsident Armin Laschet (CDU) warnt allerdings vor einem Missbrauch des Auftritts für Wahlkampfzwecke. Laschet sagte unserer Redaktion am Montagnachmittag: "Unsere Haltung ist vollkommen klar: Wahlkampfauftritte türkischer Regierungsmitglieder darf es in Nordrhein-Westfalen nicht geben. Das Gedenken an die Toten von Solingen darf nicht für Wahlkampfzwecke missbraucht werden. Türken und Deutsche trauern gemeinsam um die Opfer gerade am 25. Jahrestag."

Zuvor hatte die Bundesregierung bereits den Auftritt trotz der terminlichen Nähe zu den Wahlen in der Türkei erlaubt. Der Auftritt falle nicht unter das Wahlkampfverbot für ausländische Regierungsvertreter in Deutschland. Das erklärte Bundesaußenminister Heiko Maas am Montag am Rande des G7-Treffens in Toronto. "Das ist für uns keine Wahlkampfveranstaltung, denn sie hat einen ganz anderen Hintergrund", sagte er vor Journalisten. "Das ist eine Veranstaltung, die regelmäßig stattfindet und dort wird der Opfer dieses schrecklichen Brandanschlags gedacht."

Kritik von Grünen und Linken

Grüne und Linke kritisierten den Auftritt dennoch scharf. "Während wir noch über den Umgang mit türkischen Wahlkämpfern diskutieren, macht der türkische Außenminister Cavusoglu längst Nägel mit Köpfen", sagte Grünen-Politiker Cem Özdemir der "Augsburger Allgemeinen". "Solange nicht die gleichen Rechte für die Opposition gelten, sollten wir uns für dieses Schmierentheater nicht hergeben."

Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Sevim Dagdelen, sagte der Zeitung, es sei "beschämend", dass die Bundesregierung eine Instrumentalisierung der Gedenkfeier "offensichtlich zugelassen" habe. Die vereinbarte Ansprache des Außenministers sei "faktisch Wahlkampfhilfe für das islamistisch-faschistische Wahlbündnis von AKP und MHP durch die Hintertür".

Die Stadt Solingen hatte am Montag die Rede Cavusoglus bei der Gedenkfeier am 29. Mai angekündigt. An diesem Datum starben im Jahr 1993 fünf Frauen und Mädchen der Familie Genc bei dem Anschlag in Solingen, vier rechtsradikale Männer wurden wegen Mordes verurteilt.

Türkei beantragt Wahllokale in Deutschland

Derweil hat die Türkei bei Deutschland die Einrichtung von Wahllokalen für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen am 24. Juni beantragt. Wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu am Montag meldete, wurde eine offizielle Anfrage bei der Bundesregierung gestellt, bei den vorgezogenen Neuwahlen in türkischen Konsulaten und anderen Einrichtungen Wahllokale einzurichten. Aus dem Auswärtigen Amt wurde bestätigt, dass eine "Verbalnote" zu den Neuwahlen eingegangen sei.

Die Parlaments- und Präsidentenwahlen in der Türkei sollen am 24. Juni stattfinden, also vier Wochen nach der Gedenkfeier. Die 1,4 Millionen wahlberechtigten Türken in Deutschland können wahrscheinlich schon in der ersten Juni-Hälfte abstimmen.

Im vergangenen Juni hatte das Auswärtige Amt ein Auftrittsverbot für ausländische Amtsträger drei Monate vor einer Wahl oder Abstimmung in ihrem Land erlassen. Hintergrund war ein erbitterter Streit über geplante Wahlkampfauftritte vor dem türkischen Verfassungsreferendum im April 2017.

(felt)