Erhöhung zum 1. Januar 2018 Bundesrat billigt Anhebung der Hartz-IV-Sätze

Berlin · Im September beschloss das Bundeskabinett die Erhöhung des monatlichen Hartz-IV-Regelsatzes. Der Bundesrat billigte die Anhebung am Freitag. Die Neuberechnung beruht auf einem Index, der den Anstieg von Preisen und Gehältern berücksichtigt.

 Viele Menschen beziehen zusätzlich zu ihrem Einkommen Hartz IV (Symbolbild)

Viele Menschen beziehen zusätzlich zu ihrem Einkommen Hartz IV (Symbolbild)

Foto: dpa

Der Satz für Alleinstehende wird zum 1. Januar 2018 von derzeit 409 Euro auf 416 Euro erhöht. Der Betrag für Paare soll von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner steigen.

Die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 2018 sieht auch höhere Sätze für Kinder aus Hartz-IV-Haushalten vor: Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres werden künftig 240 Euro statt 237 Euro im Monat gezahlt. Die Satz für Kinder im Alter von sieben bis 14 Jahren erhöht sich um fünf Euro auf 296 Euro. Der Satz für Jugendliche unter 18 Jahren soll ebenfalls um fünf Euro auf 316 Euro angehoben werden.

Nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, erhalten ab Januar 332 Euro statt 327 Euro. Dieser Satz gilt auch für erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen.

(ate/afp)
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