Sparvorhaben zur Entlastung der Kommunen Hartz-IV-Empfängern könnte Mietschock drohen
Hamburg (RPO). Zur finanziellen Entlastung der Kommunen drohen Hartz-IV-Empfängern nach einem Pressebericht Kürzungen bei den Wohnzuschüssen. Nach der Empfehlung einer Expertengruppe des Arbeitsministeriums sollten die Kommunen künftig selbstständig in Satzungen bestimmen, welche Mietkosten sie Hartz-IV-Empfängern bezahlen.
Das berichtete die "Financial Times Deutschland" unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag. So könnte der Wohnungsanspruch für Alleinstehende auf nur noch 25 Quadratmeter beschränkt werden. Derzeit gilt demnach ein Richtwert von 45 Quadratmetern. Die Änderung könnte laut "FTD" zu einer neuen Klagewelle von Hartz-IV-Empfängern führen.
Hinter den Sparvorschlägen stehe der Versuch, die klammen Kommunen zu entlasten. Die in diesem Jahr eingesetzte Gemeindefinanzkommission solle dazu im Herbst ihren Bericht vorlegen.
Die "Arbeitsgruppe Standards" habe in ihrem Zwischenbericht zahlreiche weitere Sparideen gesammelt: Behinderte könnten etwa nicht mehr kostenlos Bus und Bahn nutzen dürfen, und der Zugang zu Behindertenwerkstätten könnte für alle beschränkt werden, die einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Was von den über 200 anderen Ideen umgesetzt werde, sei offen - neben dem Arbeitsministerium müssten auch noch andere Fachressorts die Vorschläge prüfen.