Kindergelderhöhung Hartz-IV-Empfänger müssen zurückzahlen

Nürnberg (RPO). Schlechte Nachricht für Hartz-IV-Empfänger. Sie müssen den erhöhten Kindergeldbetrag von 20 Euro im Monat, der aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zurückzahlen. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg am Dienstag mit.

21 Euro für Schuhe - die Hartz-IV-Sätze für Kinder
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Foto: ddp

Nach Angaben der Arbeitsagentur haben die Empfänger zwar korrekte Bescheide erhalten. Dennoch müssten sie das Geld zurückzahlen. Kindergeld wird bei Beziehern von Arbeitslosengeld II als Einkommen angerechnet. Da sich durch das höhere Kindergeld dieses erhöht hat, müssten die 20 Euro von den laufenden Leistungen wieder abgezogen werden. Demnach gilt das rückwirkend für den 1. Januar.

Betroffen sind davon rund 1,3 Millionen Hartz-IV-Empfänger und etwa 2,2 Millionen Kinder. Das teilte Agentursprecherin Anja Huth mit. Die Nachforderung sei nötig, weil es diesmal keine Übergangsregelung gebe. Bislang konnten Eltern das erhöhte Kindergeld bis zu sechs Monate behalten. Erst danach sei es angerechnet worden.

Auf einen Verzicht der Rückzahlung pocht der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Der CDU-Politiker sagte im Westdeutschen Rundfunk, die Arbeitsagentur solle überlegen, ob eine Rückforderung nicht einen Riesenverwaltungsaufwand nach sich ziehe. Bei manchen Familien dürfte zudem das Geld so knapp sein, dass Mahnverfahren drohten.

(apd/das)
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