Gesundheitsreform Hartz-IV-Empfänger können mit Krankenkasse Geld verdienen

Berlin (rpo). Kommt die Gesundheitsreform wie geplant, können Hartz-IV-Empfänger künftig mit der Wahl der Krankenkasse Geld verdienen. Denn hat die Kasse gut gewirtschaftet und kann daher eine Rückzahlung gewähren, steht diese dem Mitglied zu - also auch Hartz-IV-Empfängern.

Gibt es nach Einführung des Gesundheitsfonds 2009 von der Kasse eine monatliche Rückzahlung, dann steht sie nach dem Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform dem Kassenmitglied zu. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht der "Sächsischen Zeitung".

Nach Einführung des Gesundheitsfonds erhalten Kassen die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag direkt vom Mitglied zu erheben, oder aber - wenn sie Geld übrig haben - eine monatliche Prämie auszuzahlen. Wird der Zusatzbeitrag fällig, müssen ihn auch Langzeitarbeitslose selbst zahlen, wie Ministeriumssprecher Klaus Vater erläuterte. Deshalb sei es nur fair, wenn der Betroffene im umgekehrten Fall auch die Auszahlung erhalte. Den eigentlichen Krankenkassenbeitrag an den Gesundheitsfonds übernimmt der Staat mit einer Pauschale von rund 125 Euro für Langzeitarbeitslose.

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel kritisierte die Regelungen in der Zeitung. Die Rückerstattungen sollten allen Beitragszahlern zu Gute kommen, also Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder bei Transferempfängern den öffentlichen Kassen.

(ap)
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