Hartz IV abgelöst Bundestag beschließt Bürgergeld

Berlin · An der hochemotionalen Debatte im Plenum wurde deutlich: Beim geplanten Bürgergeld liegen die Positionen weit auseinander. Der Bundestag hat es mit Stimmen der Ampel-Koalition nun beschlossen.

 Der Bundestag hat die Einführung eines Bürgergeldes beschlossen. Kanzler Olaf Scholz (SPD) wirft seine Stimmkarte zum Bürgergeld ein (Agenturfoto).

Der Bundestag hat die Einführung eines Bürgergeldes beschlossen. Kanzler Olaf Scholz (SPD) wirft seine Stimmkarte zum Bürgergeld ein (Agenturfoto).

Foto: dpa/Michael Kappeler

Der Bundestag hat die Umwandlung der Hartz-IV-Grundsicherung in ein Bürgergeld beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP stimmten am Donnerstag 385 Abgeordnete bei 261 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen, wie Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt mitteilte. Damit wird das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II durch ein Bürgergeld ersetzt. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen und berät darüber am Montag in einer Sondersitzung. Da die Union die Reform in wesentlichen Teilen nicht mittragen will, stellt sich die Regierung auf ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat ein. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach die Hoffnung aus, dass mit einem Schnellverfahren ein Inkrafttreten zum Jahresanfang noch gelingen könnte.

Die Reform sieht auch eine deutliche Erhöhung der monatlichen Zahlungen vor. Ein alleinstehender Erwachsener soll künftig 502 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt und damit 53 Euro mehr erhalten. Die Erhöhung der Regelsätze war zuvor vom Bundestag in einer ausgekoppelten Abstimmung mit 681 Ja- und ohne Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen beschlossen worden.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat gewarnt, dass eine rechtzeitige Auszahlung der Erhöhung zum Jahresbeginn nicht gewährleistet sei, wenn sie nicht bis Ende November Klarheit habe, ob auch der Bundesrat zustimmt. Im Oktober hatten laut BA rund 5,33 Millionen Erwachsene und Kinder Anspruch auf Hartz-IV-Zahlungen. Darunter fallen auch Geflüchtete aus der Ukraine.

(zeit/Reuters)
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