Nach dem Rücktritt des Ministers Hans-Peter Friedrich verliert offenbar Immunität

Berlin · Die Staatsanwaltschaft Berlin kann nach einem Medienbericht am Mittwoch mit den Ermittlungen gegen den früheren Minister Hans-Peter Friedrich (CSU) im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre beginnen. Der CSU-Abgeordnete Friedrich verliert demnach seine Immunität.

Das ist Hans-Peter Friedrich
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Ein entsprechendes Unterrichtungsschreiben der Staatsanwaltschaft Berlin ist bei Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) Anfang der Woche eingegangen, wie die Zeitung "Die Welt" unter Berufung auf Regierungskreise berichtet.

48 Stunden nach Eingang einer solchen Unterrichtung bei Lammert hat die Justiz den Regularien zufolge freie Hand. Der CSU-Abgeordnete Friedrich, der Innen- und Agrarminister war, verliert somit automatisch seine Immunität. Das Bundespräsidium wollte die Information weder dementieren noch bestätigen. "Wir geben grundsätzlich keine Auskünfte zu Immunitätsangelegenheiten von Mitgliedern des Bundestages", sagte eine Parlamentssprecherin dem Blatt.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat vorerst keine Information über eine Aufnahme von Ermittlungen gegen seinen Vorgänger Hans-Peter Friedrich (CSU) wegen der Edathy-Affäre. "Ich denke, ich kann erwarten, dass ich das von der Staatsanwaltschaft direkt erfahre. Das ist bisher noch nicht der Fall", sagte de Maizière am Mittwoch in Berlin. Bis zum Vorabend habe er keine offizielle Anfrage der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin dazu vorliegen gehabt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil sie einen Anfangsverdacht gegen Friedrich in seiner Amtszeit als Innenminister sieht. Friedrich hatte Mitte Oktober 2013 SPD-Parteichef Sigmar Gabriel über den Kinderporno-Verdacht gegen den damaligen Abgeordneten Sebastian Edathy (SPD) informiert.

Immunittät von Abgeordneten

Bundestagsabgeordnete genießen laut Artikel 46 des Grundgesetzes einen weitreichenden Schutz vor Strafverfolgung. Sie müssen sich nur für Straftaten vor Gericht verantworten, wenn der Bundestag zuvor ihre Immunität aufgehoben hat. In einer Anlage zu seiner Geschäftsordnung hat das Parlament Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete generell genehmigt. In der Regel kann die Staatsanwaltschaft 48 Stunden nach einem Antrag beim Bundestagspräsidenten ein Ermittlungsverfahren einleiten.

Für eine Anklageerhebung muss die Aufhebung der Immunität im Einzelfall über den Generalstaatsanwalt sowie das Landes- oder Bundesjustizministerium beim Bundestag beantragt werden. Der Bundestagspräsident leitet den Antrag an den zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung weiter. Nach Prüfung und Beratung im Ausschuss legt dieser dem Plenum eine Beschlussempfehlung vor.

Das Recht auf Immunität dient nicht dazu, den einzelnen Abgeordneten, sondern vielmehr die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu schützen. Die Aufhebung der Immunität stellt keine Schuld oder Unschuld fest. Der Abgeordnete bleibt Mitglied des Bundestages.

(dpa)
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