Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier „Soli“ ist laut Gutachten ab 2020 verfassungswidrig

Berlin · Der Solidaritätszuschlag muss nach einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Hans-Jürgen Papier im Auftrag der FDP-Fraktion spätestens zum 1. Januar 2020 abgeschafft werden.

 Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier. (Archiv)

Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier. (Archiv)

Foto: dpa/Ronald Wittek

Auch ein nur teilweiser Fortbestand der Ergänzungsabgabe sei verfassungswidrig, weil der besondere Erhebungszweck für den „Soli“ mit dem Ende des Solidarpakts II zum Jahresende 2019 entfalle, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag in Berlin. Eine Sondersteuer des Bundes wie der „Soli“ könne nur einen außerordentlichen Zweck erfüllen und müsse vorübergehend angelegt sein.

 Die große Koalition will den „Soli“ ab 2021 – erst ein Jahr nach dem Auslaufen des Solidarpakts – nur für 90 Prozent der Steuerzahler abschaffen. Die oberen zehn Prozent, die die Hälfte des Soli-Aufkommens von jährlich rund 20 Milliarden Euro beisteuern, sollen ihn weiter bezahlen müssen. Papier hält diesen Plan für verfassungswidrig. Der „Soli“ sei kein Instrument für sozialpolitische Entscheidungen. Wenn der Gesetzgeber verteilungspolitische Ziele verfolge, müsse er den Einkommensteuertarif ändern. Würde der „Soli“ erhalten und in den Tarif integriert, sei dies verfassungskonform. Ein solcher Plan des früheren Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) war in der vergangenen Legislaturperiode aber von der CSU torpediert worden.

 Die FDP-Finanzpolitiker Christian Dürr und Florian Toncar wollen nun bei Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion um Zustimmung zu einer Normenkontrollklage des Bundestags gegen den Soli-Fortbestand werben. Dafür brauchen sie die Unterstützung von 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten. Durch eine solche Verfassungsklage würde eine schnellere Entscheidung des Verfassungsgerichts herbeigeführt als durch „normale“ Klagen der Bürger, über die erst nach mehreren Jahren entschieden würde. Toncar erklärte, er rechne mit mehreren tausend Verfassungsklagen gegen den Fortbestand des Zuschlags. Er selbst werde als Privatmann ebenfalls Klage einreichen. 

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