Anschlag in Hanau Generalbundesanwalt bestätigt Kontakt mit Täter im November

Berlin · Generalbundesanwalt Peter Frank hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November Kontakt mit dem mutmaßlichen Attentäter von Hanau hatte. Damals sei bei seiner Behörde eine Anzeige des Mannes eingegangen.

 Peter Frank, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, bestätigt die Anzeige des mutmaßlichen Attentäters.

Peter Frank, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, bestätigt die Anzeige des mutmaßlichen Attentäters.

Foto: dpa/Christoph Schmidt

Der mutmaßliche Attentäter von Hanau habe Strafanzeige gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation gestellt und darin zum Ausdruck gebracht, dass es eine übergreifende große Organisation gebe, die vieles beherrsche, „sich in die Gehirne der Menschen einklinkt und dort bestimmte Dinge dann abgreift, um dann das Weltgeschehen zu steuern“.

In der Anzeige waren nach Angaben des Generalbundesanwalts Peter Franks keine rechtsextremistischen oder rassistischen Ausführungen enthalten. Man habe aufgrund dieses Schreibens kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Auch der Vater des mutmaßlichen Täters sei in der Vergangenheit im Kontakt mit Behörden aufgefallen, durch verschiedene Schreiben, wie Beschwerden. Der Mann sei bei der „Wohnungsöffnung“ des mutmaßlichen Täters in der Nacht zum Donnerstag angetroffen worden. Er sei aber kein Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens, sondern im Zeugenstatus.

(ala/dpa)
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