Alternative zur Verstaatlichung Guttenberg will Zwangsverwaltung für angeschlagene Banken

Berlin (RPO). Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) will von der Insolvenz bedrohte Banken künftig per Verordnung unter eine Art staatliche Zwangsverwaltung stellen. Sie soll eine Alternative zur Verstaatlichung sein, wie es sie beim Immobilienfinanzierer der Hypo Real Estate (HRE) gegeben hat.

Das ist Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
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Ein Ministeriumssprecher bestätigte am Mittwoch einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung", das Guttenberg einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet habe. "Das ist richtig. Wir nennen aber zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Details", sagte der Sprecher weiter.

Nach Angaben der Zeitung will Guttenberg mit dem Instrument der Zwangsverwaltung eine Alternative zur Verstaatlichung wie bei der HRE schaffen. Geschehen solle dies über eine Ausweitung des Insolvenzrechtes für Unternehmen auch auf wichtige, systemrelevante Banken.

Gegen das speziell auf die HRE zugeschnittene und auch nur befristet gültige Enteignungsgesetz hatten Guttenberg und weite Teile von CDU und CSU große Vorbehalte. Das Gesetz wurde im Frühjahr kurzfristig geschaffen, um die Kontrolle über die Bank zu bekommen und so die seit vorigen Herbst gewährten Milliardenspritzen des Bundes zu sichern.

Guttenbergs Vorschlag sieht laut der Zeitung vor, dass gefährdete Institute im Fall einer drohenden Pleite ähnlich wie Unternehmen stabilisiert und restrukturiert werden können. Falls eine Bank Gefahr läuft, ihre Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr zu erfüllen, könnte die Finanzaufsicht BaFin es unter eine sogenannte Restrukturierungsverwaltung stellen und damit unmittelbar in die Geschäftsführung eingreifen.

Zuvor solle es der Zustimmung eines Ausschusses der Ministerien für Wirtschaft, Finanzen, Justiz und des Bundeskanzleramtes einholen. Lehne das Gremium ab, müsse die BaFin stattdessen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens prüfen.

Guttenbergs Vorschlag sieht auch eine Art Sanierungsplan vor, den die Bank selbst ausarbeiten und dessen Umsetzung von der Finanzaufsicht kontrolliert werden solle. Die BaFin solle auch weisungsbefugt sein und bei Bedarf den Vorstand austauschen können.

Auch eine notwendige Kapitalerhöhung solle die Aufsicht notfalls gegen die Gesellschafter einer Bank durchsetzen können. Das Eigentum der Gesellschafter bleibe dadurch unberührt, auf eine Enteignung werde ausdrücklich verzichtet.

Aus Regierungskreisen verlautete, wann der Gesetzentwurf ins Kabinett komme, stehe noch nicht fest. Er befinde sich noch in der Ressortabstimmung. Auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) arbeite an einem Vorschlag zur staatlichen Intervention bei angeschlagenen systemrelevanten Banken.

(RTR/top)
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