Fragen und Antworten Wie es jetzt bei der Grundsteuer weitergeht

Berlin · Die Grundsteuer betrifft in Deutschland fast jeden – Immobilieneigentümer ebenso wie Mieter. Bis Ende 2019 muss sie reformiert werden, hat das Verfassungsgericht vorgegeben. Lange hat Finanzminister Scholz mit einem eigenen Vorschlag gewartet. Jetzt liegt er vor.

 Kommunen greifen Bürgern und Unternehmen teils kräftig in die Tasche. (Symbolbild)

Kommunen greifen Bürgern und Unternehmen teils kräftig in die Tasche. (Symbolbild)

Foto: dpa/Jens Büttner

Das Echo auf den Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Reform der Grundsteuer war fast einhellig negativ: Immobilienverbände, Mieterbund und Oppositionsparteien – alle geißelten den Ansatz von Scholz als kaum umsetzbar, zu bürokratisch und sozial ungerecht. Nur die Länder und Kommunen, die die Reform umsetzen müssen, blieben auffallend still. Allein Bayern meldete Protest an, die anderen Länder hielten sich zurück. Kein Wunder, denn die Länder sind auf eine schnelle Einigung mit Scholz angewiesen, ihnen läuft die Zeit davon. Am Ende sind Scholz und die Ländermehrheit auch gar nicht so weit auseinander und wichtige Details seines Vorschlags könnten tatsächlich umgesetzt werden. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wofür bezahlt man die Grundsteuer?

Da die Kommunen für die Infrastruktur in einer Gemeinde sorgen, also für Straßen, Beleuchtung, Wasserversorgung, Baupläne und Ähnliches, müssen die Immobilieneigentümer und Mieter für diese Leistungen die Grundsteuer bezahlen. Sie macht rund 15 Prozent der kommunalen Einkünfte aus. Vermieter können die Grundsteuer auf die Mieter umlegen. Im Durchschnitt macht die Grundsteuer für die Mieter 19 Cent pro Quadratmeter aus. Im internationalen Vergleich ist die Grundsteuer in Deutschland gering: Das Steueraufkommen von etwa 14 Milliarden Euro pro Jahr entspricht lediglich 0,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Das ist vor allem im angelsächsischen Raum anders. In Großbritannien, Kanada oder den USA stellt die Grundsteuer eine wesentliche Einnahmequelle der öffentlichen Hand da, mit Anteilen am BIP von bis zu drei Prozent. In solchen Ländern werden mit der Grundsteuer allerdings häufig auch die Wasserversorgung, Abwasser- und Müllentsorgung sowie Schulen finanziert, für die in Deutschland eigene Gebühren oder andere Steuern erhoben werden.

Warum braucht es eine Neuregelung?

Im April hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige, jahrzehntelang geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Die zugrunde liegenden Einheitswerte für die Grundstücke sind veraltet. In Westdeutschland wurden sie zuletzt 1964, in Ostdeutschland sogar 1935, also vor dem Zweiten Weltkrieg, festgelegt. Seitdem hat sich vieles verändert in Deutschland: Was einst wertvoll war, ist heute wertlos – und umgekehrt. So kommt es, dass Eigentümer von sehr werthaltigen Grundstücken etwa an der Hamburger Elbchaussee bis heute eine eher geringe Grundsteuer zahlen, während andere in ärmeren Regionen etwa in Hamburg-Horn eher zu hoch besteuert werden. Das Gericht gab dem Gesetzgeber vor, bis Ende 2019 durch eine Reform für mehr Gleichbehandlung zu sorgen. Die Neuregelung solle dann spätestens 2025 wirksam werden.

 Der Grundsteuer-Vorschlag von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) ist umstritten.

Der Grundsteuer-Vorschlag von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) ist umstritten.

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Wie berechnet man bisher die Grundsteuer?

Bisher sind drei Faktoren für die Berechnung maßgeblich: der Einheitswert, die Steuermesszahl und der Hebesatz der Kommune. Die Steuer errechnet sich aus der Multiplikation dieser drei Faktoren. Ein Beispiel: Der Einheitswert beträgt 100.000 Euro. Für Wohnungen liegt die gesetzlich bundesweit festgelegte Steuermesszahl bei 3,5 von 1000. Daraus errechnet sich ein Betrag von 350 Euro. Diese werden mit dem Hebesatz multipliziert, einem Steuersatz, der von der Kommune festgelegt wird. Liegt er zum Beispiel bei 500, ergibt sich eine Grundsteuer von 1750 Euro pro Jahr, die in vierteljährlichen Raten zu zahlen ist.

Was schlägt Finanzminister Scholz vor?

Die Reform solle verfassungskonform, rechtssicher, sozial gerecht und aufkommensneutral sein, so Scholz. Er plädiert für ein wertabhängiges Reformmodell – das heißt, der individuelle Wert der Immobilie soll bei der Berechnung der Grundsteuer künftig eine stärkere Rolle spielen. Der Einheitswert soll künftig aus fünf Komponenten errechnet werden: Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und regionaler Bodenrichtwert. Alle diese Werte sollen die Finanzbehörden Anfang 2020 erhalten, weil jeder Immobilienbesitzer verpflichtet werden soll, dann eine Steuererklärung mit diesen Daten abzugeben. Bei vermieteten Immobilien soll die tatsächliche Nettokaltmiete eingetragen werden, bei selbst genutztem Eigentum eine fiktive Miete, die mithilfe Hilfe des sechsstufigen Wohngeldatlasses des Bundes errechnet werden soll. Wie genau das funktionieren soll, werde noch festgelegt, hieß es. Für Gewerbegrundstücke und nicht bebaute Grundstücke soll alles beim Alten bleiben.

Welche Folgen hat das für Immobilienbesitzer?

Da die Nettokaltmiete mit einfließt in die Berechnung, wird es in attraktiven Wohnlagen mit hohen Mieten auch zu höheren Grundsteuerbelastungen kommen. Damit wird vor allem in den Großstädten gerechnet. Ein besonderer Fall ist Berlin, wo im Westteil der Stadt wegen der Einheitswerte von 1964 deutlich mehr Steuer bezahlt werden muss als im Ostteil, wo noch die Einheitswerte von 1935 gelten. In stark nachgefragten Wohnlagen wird die Grundsteuer steigen, besonders stark aber in Ostberlin. Eigentümer sollen im Schnitt aber allenfalls „einen niedrigen bis mittleren zweistelligen Euro-Betrag pro Jahr“ mehr bezahlen müssen, hieß es im Finanzministerium.

Wie kommt der Vorschlag an?

Da in den Ballungsräumen mit einem Steueranstieg zu rechnen ist und dadurch die Mieten weiter steigen dürften, hagelte es Kritik von Eigentümern, Mieterbund und Oppositionsparteien. Immobilienwirtschaft, Eigentümerverband, Ökonomen sowie der Freistaat Bayern trommelten erneut für ein wertunabhängiges Modell, das die Ländermehrheit aber nicht unterstützt. Dabei würde die Grundsteuer schlicht nach der Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche berechnet. Nachteil wäre, dass teure Immobilien genauso besteuert würden wie günstige. Der Mieterbund machte sich dagegen für das Bodenwertmodell stark. Hier würde die Grundsteuer allein nach dem Wert eines Grundstücks bemessen.

Was wollen die Länder?

Die Mehrheit der Länder hatte schon 2016 ein sogenanntes Kostenwertmodell favorisiert, bei dem die Herstellungskosten einer Immobilie maßgeblich sind. Es kommt dem von Scholz vorgeschlagenen Modell relativ nahe. Neu bei Scholz ist aber vor allem der Bezug auf die Nettokaltmieten.

Wie geht es jetzt weiter?

Am Mittwoch stellt Scholz sein Modell den Länderkollegen vor. Bis Jahresende will er mit den Ländern Einigkeit erzielen, im Frühjahr den Gesetzentwurf vorlegen und ihn bis Jahresende 2019 durch Bundestag und Bundesrat bringen. Der gemeinsame Vorschlag dürfte trotz aller Kritik dem von Scholz ziemlich nahe kommen.

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