Grundsteuer auf Mieten Scholz erwägt, Umlagefähigkeit zu kappen

Berlin · Die Bundesregierung muss bis Ende 2019 die Grundsteuer reformieren, weil die jetzige Besteuerung verfassungswidrig ist. In besseren Lagen bedeutet das Steuererhöhungen, die auch Mieter treffen könnten.

 Bundesfinanzminister Olaf Scholz (Archivfoto).

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (Archivfoto).

Foto: AFP/JOHN MACDOUGALL

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erwägt, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten im Zuge der anstehenden Reform der Steuer zu beschneiden oder sogar abzuschaffen. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP hervor. „Die Meinungsbildung, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer Auswirkungen auf das Vermieter-/Mieterverhältnis hat, ist noch nicht abgeschlossen“, heißt es in dem Papier.

Das Verfassungsgericht hatte die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer im April für verfassungswidrig erklärt und der Bundesregierung für eine Reform bis Ende 2019 Zeit gegeben. Da in den Ballungszentren und vor allem in teureren Lagen mit erheblichen Steuererhöhungen zu rechnen ist, denkt Scholz offenbar darüber nach, die Mieter vor steigenden Kosten zu schützen.

Bisher darf der Vermieter die Grundsteuer komplett auf die Mieten umlegen. „Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung nicht ausschließt, dass die Umlagefähigkeit der Grundsteuer eingeschränkt beziehungsweise abgeschafft wird“, sagte FDP-Politiker Markus Herbrand. Besitzer von Mietshäusern würden zusätzlich zur Kasse gebeten. „Ein solcher Schritt stellt sicher keinen Investitionsanreiz zur Schaffung neuen Wohnraums durch private Investoren dar.“

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