Streit um Grundsteuer-Reform Kommunen drängen Regierungsparteien zu schneller Lösung

Berlin · Im Streit um die Reform der Grundsteuer zwischen Bayerns CSU-Landesregierung und dem SPD-geführten Bundesfinanzministerium ist auch nach einer Anhörung mit Verfassungsrechtlern keine Lösung in Sicht.

 Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will Grundstücksbesitzer im Freistaat vor steuerlichen Mehrbelastungen schützen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will Grundstücksbesitzer im Freistaat vor steuerlichen Mehrbelastungen schützen.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Mehrere Stunden hatten sich am Freitag auf Einladung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Vertreter aus Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern in Berlin mit Experten über die Möglichkeit sogenannter Länder-Öffnungsklauseln im Gesetz beraten. Dem Vernehmen nach gingen unter den Verfassungsrechtlern die Meinungen auseinander, ob für eine eigenständige Regelung der Grundsteuer in den Ländern zuvor das Grundgesetz geändert werden muss. Das CSU-geführte Innenministerium hält Öffnungsklauseln für die Länder ohne Verfassungsänderung für möglich. Scholz dagegen ist skeptisch.

Der SPD-Politiker hat ein wertabhängiges Modell für die Grundsteuerreform vorgeschlagen, die nach einem Verfassungsgerichtsurteil bis Ende des Jahres im Gesetzblatt stehen muss. Die Höhe der Grundsteuer würde sich demnach ab 2025 auch nach der erzielten oder fiktiven Miete für eine Immobilie richten. Bayern und die CDU wollen dagegen eine wertunabhängige Reform durchsetzen, die vermögendere Immobilienbesitzer weniger stark belasten würde. Die Grundsteuer soll sich nach dem Willen von CDU und CSU vor allem nach der Fläche eines Grundstücks bemessen. Um dies zu erreichen, möchte Bayern eine Öffnungsklausel in das Gesetz einbauen, die es Ländern ermöglichen würde, ihre Form der Besteuerung selbst zu wählen.

Union und SPD müssen den Konflikt rasch beilegen. Ein Gesetzentwurf müsste noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen werden, damit er im Herbst von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden kann. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre.

Der Städtetag forderte die Regierungsparteien auf, ihren Streit zu beenden und rasch eine Lösung herbeizuführen. „Nach der Expertenanhörung muss jetzt zügig innerhalb der Koalition eine Einigung erreicht werden, damit sehr bald ein Gesetzentwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden kann“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. „Die Städte wollen genauso wie Bund und Länder eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer. Das kann nur funktionieren, wenn viele Städte anlässlich der Reform die örtlichen Hebesätze senken“, versicherte Dedy. „Denn wir wollen durch den Umstieg auf die neue Grundsteuer nicht unsere Haushalte sanieren.“ Die Städte bräuchten die Grundsteuer, um Teile ihrer Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren, wie Schulen, Kitas und Schwimmbäder. Es gehe nach der aktuellen Steuerschätzung für 2020 um 14,5 Milliarden Euro Einnahmen aus der Grundsteuer. „Das ist viel Geld, das den Kommunen auf keinen Fall verloren gehen darf.“

Der Deutsche Landkreistag (DLT) warb statt für eine Öffnungsklausel für eine so genannte Freigabeentscheidung des Bundes. „Verfassungsrechtlich ist es denkbar, dass der Bund zunächst das wertbezogene Modell reformiert, dieses nach dem Grundgesetz für alle Länder gilt und dann seinen Regelungsanspruch durch Freigabeentscheidung aufgibt“, sagte DLT-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke. „Dies hätte zur Folge, dass es den Ländern freisteht, eigene Regelungen zu treffen.“

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