Lammert verzichtet auf Überprüfung Grünen-Zahlungen an Pädophile bleiben vorerst unklar

Berlin · Wie stark die Grünen in den 80er Jahren Organisationen von Pädophilen mit Steuergeldern unterstützt haben, wird vorerst offiziell nicht aufgeklärt.

 Bundestagspräsident Norbert Lammert weist darauf hin, dass sich die Fraktion "Bündnis90/Die Grünen" nicht zur Rechtsnachfolgerin der Fraktion "Die Grünen" erklärt habe.

Bundestagspräsident Norbert Lammert weist darauf hin, dass sich die Fraktion "Bündnis90/Die Grünen" nicht zur Rechtsnachfolgerin der Fraktion "Die Grünen" erklärt habe.

Foto: dapd, Axel Schmidt

Die CSU hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) aufgefordert, Hinweisen nachzugehen, wonach aus Mitteln der Grünen-Fraktion eine Arbeitsgemeinschaft von Schwulen und Pädophilen unterstützt worden ist, doch der Parlamentspräsident sieht sich dazu offensichtlich nicht in der Lage.

"Für die Prüfung der Verwendung jener Mittel, die den Fraktionen zur Verfügung stehen, ist der Bundesrechnungshof zuständig", ließ Lammert seine Pressestelle mitteilen. Eine Nachfrage beim Bundesrechnungshof ergab jedoch ebenfalls eine Fehlanzeige.

Zwar gebe es Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes, ob die Geld- und Sachleistungen der Fraktionen wirtschaftlich und ordnungsgemäß verwendet werden. Doch betont der Bundesrechnungshof zugleich, er vertrete "seit vielen Jahren" die Auffassung, dass dem Bundestagspräsidenten eine "eigene Prüfungspflicht gegenüber den Fraktionen zukommt".

Diese Pflicht ergebe sich bereits aus den allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsätzen. Aktuell laufe zwar ein "querschnittliches Prüfungsverfahren zur Mittelverwendung der Bundestagsfraktionen". Jedoch gehe es dabei um einen anderen Zusammenhang. Da die Grünen die Beziehungen zu Pädophilen durch einen externen Wissenschaftler aufarbeiten lassen wollten, "sieht der Bundesrechnungshof momentan keinen Handlungsbedarf", heißt es in der Stellungnahme weiter.

Lammert verweist auf Zeitpunkt des Vorgangs

Aber auch der Bundestagspräsident hat keine Untersuchung veranlasst — und hat es auch nicht vor. Norbert Lammert verweist darauf, dass der Vorgang Anfang der 80er Jahre stattgefunden habe, also vor Inkrafttreten des Fraktionsgesetzes. Deshalb seien die Fraktionen seinerzeit auch nicht zum Nachweis der Mittelverwendung verpflichtet gewesen. "Ob der Bundesrechnungshof seinerzeit den Vorgang geprüft hat, ist nicht bekannt", hält der Bundestag fest.

Lammert weist im Übrigen darauf hin, dass die damalige Fraktion "Die Grünen" seit der Bundestagswahl 1990 nicht mehr existierte und sich die nachfolgende Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" nicht zur Rechtsnachfolgerin erklärt habe.

Damit bleibt zumindest dieser Vorgang vorerst amtlich ungeklärt. Der Göttinger Parteienforscher Franz Walter soll im Auftrag der Grünen dieses Kapitel nun aufarbeiten. Die Grünen erwarten die Studie für Ende des Jahres, also weit nach der Bundestagswahl. CDU und CSU kritisieren dieses Vorgehen. Wer schnelle und gründliche Aufklärung bei anderen fordere, müsse sich bei derartigen Vorgängen im eigenen Haus auch mehr ins Zeug legen und schneller aufklären.

(may-)
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