Terrorabwehr im Flugverkehr Grünen-Chef Habeck fordert bessere Kontrolle von Flugpassagieren beim Einstieg

Berlin · Zur Terrorabwehr will die Bundesregierung künftig im Luftverkehr die Zuverlässigkeit von Flug- und Bodenpersonal schärfer überprüfen lassen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundestag an diesem Mittwoch erstmals berät.

 Robert Habeck unlängst in Düsseldorf.

Robert Habeck unlängst in Düsseldorf.

Foto: dpa/David Young

Ziel des Gesetzentwurfs ist es danach, den zivilen Luftverkehr besser vor Angriffen von so genannten Innentätern zu schützen, die aus dem Personal der Flugbetriebe und Fughäfen kommen könnten.

Der zivile Luftverkehr unterliege aufgrund seiner Symbolträchtigkeit sowie wegen der im Anschlagsfall einzukalkulierenden hohen Opferzahlen, gravierenden wirtschaftlichen und infrastrukturellen Schäden und erheblichen medialen Aufmerksamkeit unverändert einer besonderen Gefährdung, heißt es im Gesetzentwurf. „Eine der größten Bedrohungen stellen dabei Angriffe von sogenannten Innentätern dar, also von Personen, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben.“

Grünen-Chef Robert Habeck gehen die Maßnahmen jedoch nicht weit genug. Er forderte weitere Schritte. „Es sollte alles getan werden, was rechtsstaatskonform vor Terroranschlägen schützt, an Land wie in der Luft. Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ist daher sinnvoll. Sie reicht aber nicht aus“, sagte Habeck. „Beim Fliegen muss doch auch klar sein, wer an Bord geht. Daher muss die Bordkarte verpflichtend mit dem Reisenden und seinem Lichtbildausweis abgeglichen werden. Immer und unabhängig davon, mit welcher Fluggesellschaft man fliegt“, so der Parteichef. Eine entsprechende Initiative der Bundesländer sei daher unterstützenswert.

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