Fahrplan zur Regierungsbildung Auf dem Weg zur großen Koalition - so geht's weiter

Berlin · Union und SPD sind sich einig, der Koalitionsvertrag steht. Doch ob es tatsächlich eine neue große Koalition gibt, ist noch offen. Denn jetzt muss die SPD-Basis ran. Wir zeigen, wie es jetzt weitergeht.

Kabinett 2021: Das sind alle Minister um Olaf Scholz - Infos & Fotos
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Das ist das Kabinett der Ampel-Koalition um Olaf Scholz

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Foto: dpa/Michael Kappeler

Alles unter Vorbehalt - so in etwa könnte man die Einigung von Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag bezeichnen. Denn noch müssen die Parteien über die Vereinbarung abstimmen. Ganz Deutschland schaut dabei auf die Sozialdemokraten. Denn hier sollen die Mitglieder entscheiden. Der Fahrplan für die nächsten Wochen.

  • 9. Februar: Juso-Chef Kevin Kühnert startet in Leipzig seine "No-GroKo-Kampagne" für den SPD-Mitgliederentscheid. Geplant ist eine Reihe von Auftritten in ganz Deutschland. Ein paar Tage später wollen SPD-Chef Martin Schulz und andere führende Sozialdemokraten ihre Werbetour für eine Zustimmung zum Koalitionsvertrag starten.
  • 20. Februar: Der SPD-Mitgliederentscheid beginnt - 463.723 Sozialdemokraten können sich daran beteiligen.
  • 26. Februar: Die CDU will bei einem regulären Parteitag in Berlin über den Koalitionsvertrag abstimmen. Parteichefin Merkel hatte der Parteijugend von der Jungen Union diesen besonderen Schritt zugesagt. Wegen des miserablen Wahlergebnisses war die Forderung laut geworden, über die Aufstellung der Partei und eine mögliche Verjüngung auf einem Parteitag zu diskutieren und den Delegierten auch die Abstimmung über einen Koalitionsvertrag zu überlassen.
  • 2. März: Dieses Datum ist der Einsendeschluss für die Wahlbriefe beim Mitgliederentscheid der SPD - unmittelbar anschließend beginnt die Auszählung.
  • 4. März: Die SPD wird voraussichtlich das Ergebnis des Votums verkünden. Dann kommt am Abend der CDU-Bundesvorstand zusammen, um das Ergebnis zu bewerten.
  • 6./7. März: Nicht ausgeschlossen ist, dass der Bundestag in der eigentlich sitzungsfreien Woche am Dienstag oder Mittwoch zu einer Sondersitzung zur Wahl der Kanzlerin zusammengerufen wird. Laut Grundgesetz schlägt der Bundespräsident dem Bundestag eine Kandidatin oder einen Kandidaten vor. Dieser benötigt die absolute Mehrheit der Stimmen des Parlaments. Anschließend wird die Kanzlerin oder der Kanzler vom Bundespräsidenten ernannt und vor dem Bundestag vereidigt.
  • 14. März: Wahrscheinlicher als eine Sondersitzung in der Woche zuvor ist, dass die Wahl der Kanzlerin in der regulären Sitzungswoche des Bundestags am Mittwoch stattfindet. Anschließend ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag der Kanzlerin die Ministerriege.
(das)
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