Streit im Kleinstgewerkschaften Ex-Verfassungsrichter: Gesetz zur Tarifeinheit ist verfassungswidrig

Berlin · Der frühere Verfassungsrichter Thomas Dieterich hält das von der Regierung geplante Gesetz zur Tarifeinheit für verfassungswidrig. Dieterich befürchtet, dass die Gewerkschaften dadurch behindert würden.

Es "würde die Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften eklatant einschränken", sagte er der "Berliner Zeitung" vom Donnerstag. Das sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht kritisierte das vom Arbeitsministerium geplante Gesetz zudem als "bewusste Täuschung der Öffentlichkeit". Die Regierung behaupte, das Streikrecht werde nicht angetastet, obwohl es faktisch aber so sei, sagte er.

Mit dem Gesetz will die Regierung Regeln für Streitfälle zwischen Gewerkschaften vorlegen, um innerbetriebliche Lohngerechtigkeit und den Betriebsfrieden zu wahren. Es soll am Donnerstag vom Kabinett beschlossen werden. Kern des Gesetzes ist das Mehrheitsprinzip: In einem Betrieb soll der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gelten, die für die Mehrheit der Arbeitnehmer spricht. Das entscheiden die Beschäftigten, indem sie sich für die eine oder andere Gewerkschaft entscheiden.

Dieterich sagte dazu der "Berliner Zeitung", spätestens, wenn die Mehrheitsverhältnisse geklärt seien, könne die kleinere Gewerkschaft keinen Arbeitskampf mehr organisieren. "Ein Tarifvertrag, der nicht gilt, kann auch nicht erkämpft werden."

(AFP)
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