Hebammen, Psychotherapeuten, Implantate Diese Änderungen im Gesundheitswesen hat der Bundestag beschlossen

Berlin · Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag eine Reihe von Neuerungen im Gesundheitswesen beschlossen, darunter auch ein Studium für Hebammen. Ein Überblick.

 Eine Hebamme legt einer schwangeren Patientin die Sensoren eines Wehenschreibers an.

Eine Hebamme legt einer schwangeren Patientin die Sensoren eines Wehenschreibers an.

Foto: dpa/Focke Strangmann

Das Parlament billigte ein Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters, in dem Angaben zur Haltbarkeit und Qualität des eingesetzten Hilfsmittels gespeichert werden. Knieprothesen, Herzschrittmacher und andere Implantate müssen in Deutschland künftig also zentral registriert werden. So soll bei Komplikationen oder Rückrufen schneller reagiert werden können. Hersteller müssen ihre Produkte in der Datenbank registrieren.

Implantate im menschlichen Körper führen immer wieder zu Problemen. Vor einigen Jahren hatte es einen Skandal mit fehlerhaften Brustimplantaten eines französischen Herstellers gegeben, von dem in Deutschland tausende Frauen betroffen waren.

"Patienten sollen sicher sein können, dass Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügen und sie bei Problemen mit Implantaten schnell informiert werden", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). "Zudem sorgen wir dafür, dass Patienten schneller Zugang zu neuen Therapien bekommen."

Beschlossen wurde außerdem die Neureglung zur Ausbildung von Psychotherapeuten: Die Psychotherapie wird damit ein eigenes Universitätsfach mit fünfjährigem Studium, dessen Abschluss Voraussetzung für eine Approbation ist.

Bislang müssen Psychotherapeuten zunächst ein Vollstudium der Psychologie absolvieren, bei den Kinder- und Jugendtherapeuten ist es ein Pädagogik-Studium. Daran schließt sich dann eine Ausbildung zum Psychotherapeuten an.

Zudem wird mit dem Gesetz ein neues Versorgungsangebot für psychisch schwerkranke Menschen geschaffen. Dazu sollen sich Psychotherapeuten, Psychiater oder Hausärzte miteinander vernetzen. Einzelheiten soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) des Gesundheitswesens bis Ende 2020 festlegen.

Mit dem neuen Gesetz wird außerdem der Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung erleichtert. Für die Teilnahme an Gruppentherapien ist künftig kein Gutachten mehr nötig.

Auch für die Ausbildung zur Geburtshelferin wird es künftig ein Studium geben. Es soll sechs bis acht Semester dauern und die wissenschaftliche Theorie mit der Praxis verknüpfen. Voraussetzung sollen zwölf Jahre Schulausbildung oder aber die abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf sein. Das Studium wird künftig mit einem Bachelor sowie einer staatlichen Prüfung enden.

(zim/AFP/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort